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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung für den dienstlichen Schriftverkehr in der Landesverwaltung Brandenburg


vom 25. August 1998
(ABl./98, [Nr. 37], S.790)

Auf der Grundlage der durch die Vertreter Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und weiterer Staaten am 1. Juli 1996 in Wien unterzeichneten Gemeinsamen Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung werden für die Umstellung der amtlichen Rechtschreibung in der Landesverwaltung des Landes Brandenburg folgende Regelungen getroffen:

  1. Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung wird ab sofort im dienstlichen Schriftverkehr in der Landesverwaltung angewendet.
  2. Gemäß der Gemeinsamen Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vom 1. Juli 1996 sind in bestimmten Fällen alternative Schreibungen zugelassen. Für den dienstlichen Schriftverkehr wird die Anwendung der festgelegten Varianten der Rechtschreibung freigestellt.
  3. Bei der Umsetzung ist ein Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 1999 vorgesehen. Dies gilt vor allem auch für die Weiterverwendung vorhandener Vordrucke, Publikationen und Software. Sofern neue Vordrucke, Publikationen oder Software beschafft, erstellt oder eingeführt werden, soll die neue Schreibung angewendet werden. Die bisherige Schreibweise kann für den genannten Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden.
  4. Die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts werden gebeten, entsprechend zu verfahren.

Die vollständige amtliche Regelung - die Regeln und das Wörterverzeichnis - ist im Bundesanzeiger Nr. 205a vom 31. Oktober 1996 veröffentlicht.

Der Erlass tritt am 25. August 1998 in Kraft.