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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97)


vom 17. August 1998
(ABl./98, [Nr. 37], S.791)

Die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 - sind mit den Straßenbauverwaltungen der Länder erarbeitet und mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgestimmt worden. Sie wurden mit Allgemeinem Rundschreiben (ARS) des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) Nr. 26/1997 vom 2. Juni 1997 für Bundesfernstraßen eingeführt. Die Richtlinien gelten für Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge ebenso wie nach den Grundsätzen der Lärmsanierung und bei Entschädigung wegen verbleibender Beeinträchtigungen.

Durch die am 21. Juni 1990 in Kraft getretene 16. Verordnung und die am 13. Februar 1997 in Kraft getretene 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die bisher geltenden Richtlinien zum Lärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes überholt.

Die Verkehrslärmschutzrichtlinien ersetzen die

  • Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
  • VLärmSchR - (ARS Nr. 8/1983, VkBl. 1983, 306 und ARS 5/1986, VkBl. 1986, 101)
  • Richtlinien zur Erstattung der Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen bei Lärmvorsorge und Lärmsanierung im Bereich der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - Verkehrslärmschutz - Erstattungsrichtlinien - (ARS 14/1989, VkBl. 1987, 740)
  • Richtlinien zur Entschädigung für die Beeinträchtigungen von Wohngrundstücken - insbesondere des Außenwohnbereiches - durch Straßenverkehrslärm (ARS Nr. 16/1993, VkBl. 1993, 504)
  • Hinweise zum Lärmschutz und zur Erstattung für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (StB 16/38.11.60/75 Va 91 vom 17. September 1991).

Ich führe hiermit die VLärmSchR 97 mit den nachfolgend genannten Einschränkungen für den Bereich Landesstraßen ein und empfehle die Anwendung für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen des nachgeordneten Netzes (Kreis- und Kommunalstraßen).

Folgende Einschränkungen sind zu beachten:

Der Abschnitt D. Lärmsanierung und die Anlage 2 - Muster einer Vereinbarung über die Erstattung bei Lärmsanierung - werden wegen fehlender haushaltsrechtlicher Regelungen im Landeshaushalt Brandenburgs von der Einführung ausgeschlossen.

Das ARS Nr. 26/1997 sowie die VLärmSchR 97 sind im Heft 12/1997 des „Verkehrsblattes“ veröffentlicht und können bezogen werden beim:

Verkehrsblatt-Verlag,
Hohe Straße 39
44139 Dortmund
Tel.: (0231) 12 80 48