Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Aktuelle Fassung

Impfdateien an den Gesundheitsämtern


vom 11. Mai 1998
(ABl./98, [Nr. 21], S.501)

Auf Grund des § 34 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes vom 23. Mai 1996 (GVBl. I S. 185) in Verbindung mit § 28 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes vom 3. Juni 1994 (GVBl. I S. 178) sowie Nummer III.4 des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Ministeriums des Innern vom 22. November 1993 (ABl. S. 1725) wird zur Behandlung von Impfdateien festgelegt:

1. Ziel und Zweck

1.1 Zweck dieser Verwaltungsvorschrift ist die Gewährleitung einer einheitlichen Verfahrensweise bei der Aufbewahrung und Nutzung von personenbezogenen Impfdateien der Kreishygieneinspektionen der ehemaligen Räte der Städte und Kreise und deren Fortführung mittels freiwilliger Meldungen über aktuell erfolgte Impfungen. Die Impfdateien dienen dabei im Interesse der Betroffenen dem Nachweis erfolgter Impfungen in Ergänzung der persönlichen Impfdokumente.

1.2 Ziel dieser Verwaltungsvorschrift ist in Ausführung des § 28 Abs. 2 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes außerdem die anonymisierte Datenerhebung von durchgeführten Impfungen zur Erhebung von Immunisierungsraten in der Bevölkerung, die zur Einschätzung der infektionsepidemiologischen Situation beitragen.

2. Begriffsbestimmung

2.1 Impfdateien sind Dokumentationen der an den ehemaligen Kreishygieneinspektionen unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Adresse der Betroffenen registrierten Impfungen.

2.2 Als Impfdateien gelten ferner personenbezogene Dokumentationen von auf freiwilliger Basis gemeldeten aktuellen Impfungen sowie anonymisierte Datenerhebungen von durchgeführten Impfungen.

3. Aufbewahrung, Fortführung und Nutzung von Impfdateien

3.1 Impfdateien der Kreishygieneinspektionen sind von den Gesundheitsä mtern 30 Jahre lang, gerechnet vom Tag der letzten Eintragung an, aufzubewahren. Impfdateien, die ihre rechtlich festgelegte Aufbewahrungsfrist überschritten haben, sind zu lö schen oder zu vernichten. Über die durchgeführte Löschung oder Vernichtung ist ein namensbezogenes Protokoll anzulegen, welches weitere zehn Jahre aufzubewahren ist.

3.2 Die Gesundheitsämter bedürfen für die Aufbewahrung der Impfdateien keiner Einwilligung der Betroffenen, gesetzlichen Vertreter oder Erben, wenn sie die Impfdateien in Rechtsnachfolge der ehemaligen Räte der Städte und Kreise in ihrer Verfügungsgewalt erhalten haben. Auf Antrag des Betroffenen oder des gesetzlichen Vertreters hat die Streichung in der Impfdatei zu erfolgen.

3.3 Die Speicherung aktueller Schutzimpfungen erfolgt auf Grundlage freiweilliger Meldungen der impfenden Ärzte oder durch Übertragung aus anderen Impfdokumenten. Eine schriftliche Einwilligung des Betroffenen oder des gesetzlichen Vertreters für die Verarbeitung der Impfdaten, insbesondee für ihre Übermittlung an das zuständige Gesundheitsamt, muss vorliegen. Der Betroffene ist in geeigneter Weise übe die Bedeutung der Einwilligung gemäß § 4 Abs. 2 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes aufzuklären. Für die Einwilligung kann das als Anlage beigefügte Muster verwendet werden. Nummer 3.1 Satz 1 und 2 gelten für die Aufbewahrung der aktuellen Impfungen entsprechend.

3.4 Für die Einsichtnahme und Auskunft über die in diesem Zusammenhang vorliegenden Daten gilt § 28 Abs. 6 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes in Verbindung mit § 18 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Für die Auskunfterteilung an Dritte ist eine schriftliche Einwilligung des Betroffenen oder des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

3.5 Die Gesundheitsämter sind berechtigt, auf der Grundlage des § 28 Abs. 2 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung anonymisierte Daten über durchgeführte Impfungen von niedergelassenen Ärzten sowie anderen im Gesundheitsbereich tätigen Einrichtungen zu erhalten.

4. Umsetzung

Die Durchführung dieser Verwaltungsvorschrift obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten.

5. Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anlage zur Verwaltungsvorschrift “Impfdateien an den Gesundheitsämtern“

Einwilligungserklärung

1. Patienteninformation

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die namensbezogene Übermittlung von Daten über durchgeführte Impfungen an das zuständige Gesundheitsamt und deren Speicherung dort dient dem Interesse des einzelnen für den Nachweis erfolgter Impfungen in Ergänzung der persönlichen Impfdokumente, z.B. bei Verlust sowie im Notfall (Tetanusprophylaxe). Damit sind zusätzliche unnötige Impfungen zu verhindern.

Mit der Gesamtheit der verfügbaren Impfdaten können Auswertungen zum Impfstand in der Bevölkerung getroffen und der Impfschutz verbessert werden. Diese Auswertung erfolgt ohne Namensangabe, ein Bezug auf Personen ist nicht möglich.


Ich wurde gemäß § 4 Abs. 2 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes über die Bedeutung der Einwilligung und die Möglichkeit des Widerrufs aufgeklärt.

II. Einwilligungserklärung

Name, Vorname: ....................................................................................................

Geburtsdatum: .........................................................................................................


Ich gebe hiermit meine Einwilligung, dass durch: ......................................................................................................

........................................................................................................................................................................................
                                                                   Arzt/ Einrichtung (Stempel)

Impfdaten über durchgeführte Impfungen dem zuständigen Gesundheitsamt namensbezogen übermit telt werden und dort eine Speicherung dieser Daten für den unter I. genannten Zweck erfolgen kann.

Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung verweigern und jederzeit widerrufen kann, ohne dass mir dadurch ein rechtlicher Nachteil entsteht.

........................................................................................................................................................................................
Ort und Datum/ Unterschrift des Betroffenen oder gesetzlichen Vertreters