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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Eingliederung der Gemeinden Altwriezen/Beauregard, Schulzendorf, Rathsdorf/Neugaul und Eichwerder in die Stadt Wriezen


vom 18. November 1997
(ABl./97, [Nr. 49], S.966)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) die Eingliederungen der Gemeinden

Altwriezen/Beauregard, Schulzendorf, Rathsdorf/Neugaul und Eichwerder
(Landkreis Märkisch-Oderland/Amt Wriezen)

in die Stadt Wriezen
(Landkreis Märkisch-Oderland/Amt Wriezen)

genehmigt.

Die Eingliederungen werden zum 31. Dezember 1997 wirksam.

Durch die Eingliederungen wird das Amt Wriezen mit Wirkung zum 31. Dezember 1997 aufgelöst. Mit dem Wirksamwerden der Eingliederungen wird die Stadt Wriezen Rechtsnachfolgerin des Amtes Wriezen.