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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Eichstädt (Amt Oberkrämer) und Schönwalde (Amt Schönwalde)


vom 10. Oktober 1997
(ABl./97, [Nr. 45], S.926)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) die Vereinbarung der Gemeinden Eichstädt (Amt Oberkrämer) und Schönwalde (Amt Schönwalde) vom 19.06.1997 über die Änderung der Gemeindegrenze genehmigt.

Entsprechend dieser Vereinbarung werden nachfolgend genannte Flurstücke aus der Gemeinde Eichstädt in die Gemeinde Schönwalde mit Wirkung vom 01.11.1997 umgegliedert:

Aus der Flur 5 der Gemarkung Schönwalde die Flurstücke 219/1, 220/3 bis 220/8, 220/11 bis 220/44, 221 bis 231, 236, 237 und 246.