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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Regelungen zum Bewilligungsverfahren für Maßnahmen der kommunalen Straßenbauförderung


vom 27. Oktober 1997
(ABl./98, [Nr. 26], S.588)

In Abänderung der Nummer 10.1 der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und zur Verwendung von Landesmitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (VV-GVFG Bbg), veröffentlicht in der Schriftenreihe des MSWV 1993, und des Runderlasses der Abteilung 5 des MSWV Nr. 5/1997 vom 20. März 1997, veröffentlicht in MSWV-aktuell 2/1997, wird festgelegt:

  1. Ab 1. Januar 1998 werden allen Straßenbauämtern des Landes Brandenburg die Aufgaben der Bewilligungsbehörde für die Erteilung von Zuwendungen des kommunalen Straßenbaus in ihrem territorialen Zuständigkeitsbereich gemäß Nummer 10 VV-GVFG Bbg übertragen.
  2. Das Brandenburgische Landesamt für Verkehr und Straßenbau (BLVS) bleibt verantwortlich für die Bewirtschaftung der Fördermittel gemäß Nummer 11 der VV-GVFG Bbg.
  3. Die nähere Abgrenzung der Aufgaben und der Verantwortlichkeiten wird im Hinweisblatt 2/97 geregelt.

Diese Regelung dient der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und der Stärkung der Verantwortlichkeit der Straßenbauämter auf dem Gebiet der kommunalen Straßenbauförderung sowie der Verbesserung der Koordinierung der Baumaßnahmen der verschiedenen Straßenbaulastträger.

Sie wurde möglich auf Grund der gemäß Runderlaß des MSWV, Abteilung 5, Nr. 5/1997 vom 20. März 1997 mit dem Brandenburgischen Straßenbauamt (BSBA) Cottbus gesammelten Erfahrungen.