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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Erlaß des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur Durchführung des § 3 und der §§ 78 bis 85 der Landesschiffahrtsverordnung (LSchiffV)


vom 7. Mai 1997
(ABl./97, [Nr. 21], S.425)

Die im Bereich des Biosphärenreservates Spreewald privat genutzten Wasserfahrzeuge, die nicht den Definitionen des § 3 Nr. 14 oder Nr. 15 der LSchiffV entsprechen, gelten als Sport­boote im Sinne der Landesschiffahrtsverordnung (LSchiffV) vom 9. August 1996 (GVBl. II S. 619).