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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die zweite Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Steuerverwaltung, des Haushalts- und Kassenwesens und der Festsetzung und Zahlbarmachung der Bezüge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 30. April 1991


vom 1. April 1997
(ABl./97, [Nr. 20], S.390)

Die in Potsdam am 21. Januar 1997 unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung über die zweite Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Steuerverwaltung, des Haushalts- und Kassenwesens und der Festsetzung und Zahlbarmachung der Bezüge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 30. April 1991 ist am 1. Januar 1997 in Kraft getreten.

Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.

Potsdam, den 1. April 1997

Die Ministerin der Finanzen

Dr. Wilma Simon

Verwaltungsvereinbarung über die zweite Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Steuerverwaltung, des Haushalts- und Kassenwesens und der Festsetzung und Zahlbarmachung der Bezüge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 30. April 1991

  1. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Steuerverwaltung, des Haushalts- und Kassenwesens und der Festsetzung und Zahlbarmachung der Bezüge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 30. April 1991 wird gemäß Artikel 8 über den 31. Dezember 1996 hinaus bis zum 31. Dezember 1998 verlängert.
  2. Mit Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung vom 22. Februar 1995 zur Zusammenarbeit des Landes Brandenburg mit dem Land Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet der Festsetzung und Zahlbarmachung der Bezüge ist die Ziffer 2 des Artikels 4 der in Nr. 1 genannten Vereinbarung entfallen.
  3. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

Potsdam,                                        Düsseldorf,

den 21. Januar 1997                         den 28. Januar 1997

Für die Landesregierung                    Für die Landesregierung
Brandenburg                                     Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin der Finanzen                Der Finanzminister

Dr. Wilma Simon                               Heinz Schleußer