ARCHIV
Amtliches Eichwesen
Bekanntmachung zur Füllmengenprüfung von Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
vom 1. Dezember 1996
(ABl./97, [Nr. 3], S.38)
Außer Kraft getreten am 2. November 2018 durch Bekanntmachung des MWE vom 8. Oktober 2018
(ABl./18, [Nr. 44], S.1056)
- Die vom Bund-Länder-Ausschuss „Gesetzliches Messwesen“ auf seiner Sitzung am 13./14. Juni 1996 angenommene Richtlinie „Füllmengenprüfung von Fertigpackungen und Prüfung von Maßbehältnissen durch die zuständigen Behörden (RFP) wird in Brandenburg angewendet.
- Der in der o.g. Richtlinie enthaltene bundeseinheitliche Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen Fertigpackungsvorschriften basiert auf dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302).
- Die Richtlinie kann im Landesamt für das Mess- und Eichwesen Brandenburg und in den zuständigen Eichämtern (03 31/28 49 00) eingesehen werden.