Veränderung der Gemeindegrenze zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Golm
vom 27. März 1996
(ABl./96, [Nr. 20], S.423)
Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398, 402) die Vereinbarung zur Gebietsänderung zwischen der Gemeinde Golm (Amt Werder, Landkreis Potsdam-Mittelmark) und der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.06.1995 genehmigt.
Entsprechend dieser Vereinbarung wird das Grundstück Gemarkung Golm, Flur 1, Flurstück 200 aus der Gemeinde Golm ausgegliedert und der Landeshauptstadt Potsdam mit Wirkung vom 01.04.1996 zugeordnet.
Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze liegt an der Grenze zwischen dem Flurstück 200 und den Flurstücken 201 und 202 der Flur 1 der Gemarkung Golm und der Bornimer Chaussee.
Dementsprechend ändert sich der Verlauf der gemeinsamen Grenze zwischen der kreisfreien Stadt Potsdam und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark.