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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Veränderung der Gemeindegrenze zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Golm


vom 27. März 1996
(ABl./96, [Nr. 20], S.423)

Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Okto­ber 1993 (GVBl. I S. 398, 402) die Vereinbarung zur Gebiets­ände­rung zwischen der Gemeinde Golm (Amt Werder, Land­kreis Potsdam-Mittelmark) und der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.06.1995 genehmigt.

Entsprechend dieser Vereinbarung wird das Grundstück Gemar­kung Golm, Flur 1, Flurstück 200 aus der Gemein­de Golm ausgegliedert und der Landeshauptstadt Potsdam mit Wirkung vom 01.04.1996 zugeordnet.

Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze liegt an der Gren­ze zwischen dem Flurstück 200 und den Flurstücken 201 und 202 der Flur 1 der Gemarkung Golm und der Borni­mer Chaussee.

Dementsprechend ändert sich der Verlauf der gemeinsamen Grenze zwischen der kreisfreien Stadt Potsdam und dem Land­kreis Potsdam-Mittelmark.