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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Einrichtung und Benutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen für die Verwaltung des Landes Brandenburg - Erstattung von Entgelten für private Telefongespräche (Dienstanschlussvorschriften - DAV)


vom 27. Februar 1996
(ABl./96, [Nr. 15], S.322)

Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdF vom 10. Mai 2012
(ABl./12, [Nr. 22], S.827)

  1. Im Hinblick auf die veränderte Haushaltslage sind die Entgelte für alle privaten Verbindungen zu erstatten; eine Freigrenze wird nicht mehr eingeräumt.
  2. Von verwaltungsfremden Personen sind die Verbindungsentgelte in Höhe von 0,20 DM/Einheit einzuziehen.
  3. Die Ziffer 3.2.2 Satz 2 meines Runderlasses vom 30. November 1993 (ABl. S. 1775) wird hiermit aufgehoben; in der Ziffer 3.2.3 Satz 1 wird der DM-Betrag 0,30 durch den DM-Betrag 0,20 ersetzt.
  4. Dieser Runderlass gilt ab 1. März 1996.