ARCHIV
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Einrichtung und Benutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen für die Verwaltung des Landes Brandenburg - Erstattung von Entgelten für private Telefongespräche (Dienstanschlussvorschriften - DAV)
vom 27. Februar 1996
(ABl./96, [Nr. 15], S.322)
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdF vom 10. Mai 2012
(ABl./12, [Nr. 22], S.827)
- Im Hinblick auf die veränderte Haushaltslage sind die Entgelte für alle privaten Verbindungen zu erstatten; eine Freigrenze wird nicht mehr eingeräumt.
- Von verwaltungsfremden Personen sind die Verbindungsentgelte in Höhe von 0,20 DM/Einheit einzuziehen.
- Die Ziffer 3.2.2 Satz 2 meines Runderlasses vom 30. November 1993 (ABl. S. 1775) wird hiermit aufgehoben; in der Ziffer 3.2.3 Satz 1 wird der DM-Betrag 0,30 durch den DM-Betrag 0,20 ersetzt.
- Dieser Runderlass gilt ab 1. März 1996.