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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Staatliche Anerkennung von Erholungsorten


vom 20. Dezember 1995
(ABl./96, [Nr. 04], S.26)

Mit Anerkennungsschreiben vom 25.8.1995 wurde der Stadt Rheinsberg gemäß § 16 Abs. 2 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) die vorläufige Anerkennung als Erholungsort verliehen.

Mit Anerkennungsschreiben vom 30.10.1995 wurde der Stadt Lindow und der Gemeinde Neuglobsow gemäß § 16 Abs. 1 BbgKOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Erholungsort verliehen.

Mit Anerkennungsschreiben vom 30.10.1995 wurde der Gemeinde Lychen gemäß § 16 Abs. 2 BbgKOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Erholungsort verliehen.