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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Nutzung der Kalibrierungsstrecke Potsdam für das öffentliche Vermessungswesen


vom 14. November 1995
(ABl./95, [Nr. 84], S.1118)

geändert durch Verwaltungsvorschrift
(ABl./95, [Nr. 84], S.1118)

Außer Kraft getreten am 31. März 2023 durch Verwaltungsvorschrift
(ABl./95, [Nr. 84], S.1118)

  1. Die Test- und Aufbauphase für die Kalibrierungsstrecke Potsdam, Michendorfer Chaussee, ist abgeschlossen. Die Kalibrierungsstrecke und die mit ihr verbundenen Auswerteverfahren entsprechen den Anforderungen der Praxis. Die Anlage ist somit zur Kalibrierung elektrooptischer Distanzmesser bzw. der entsprechenden Baugruppen digitaler Tachymeter für Vermessungen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Vermessungs- und Liegenschaftsgesetzes geeignet, den Anforderungen z. B. des Fortführungserlasses II (Nummer 9.31) bzw. des Aufnahmepunkterlasses Bbg (Nummer 14.2) kann entsprochen werden.
  2. Die Anlage wird durch das Landesvermessungsamt Brandenburg betrieben.
  3. Zur Kalibrierung von Geräten des Landesvermessungsamtes und der Kataster- und Vermessungsämter, die Meßsysteme gemäß Runderlaß III Nr. 8/1995 (Beschaffung, Ersatzbeschaffung und Unterhaltung von Meß-, Auswerte- und Informationssystemen im Sinne des Ersten Funktionalreformgesetzes) sind, ist die Kalibrierungsstrecke zu nutzen. Die Nutzung ist kostenfrei. Bei anderen Geräten wird je Kalibrierungsmessung ein Nutzungsentgelt von 100 DM erhoben.

Hinweis: Die Kalibrierungsstrecke Potsdam kann nach telefonischer Vereinbarung (0331/8 84 44 05) mit dem Dezernat 11 des Landesvermessungsamtes genutzt werden. Über das Dezernat 11 kann außerdem eine Dokumentation zur Kalibrierungsstrecke Potsdam bezogen werden.