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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Neuenhagen bei Berlin und Schöneiche bei Berlin


vom 27. Februar 1995
(ABl./95, [Nr. 23], S.318)

Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GVBl. I S. 398) die Vereinbarung der Gemeinden Schö­neiche bei Berlin (Land­kreis Oder-Spree) und Neuenha­gen bei Berlin (Landkreis Mär­kisch-Oderland) vom 1. Dezember 1993 über die Änderung der ge­mein­samen Gemein­degrenze genehmigt.

Entsprechend dieser Vereinbarung werden folgende Grund­stücke von der Gemeinde Schöneiche bei Berlin in die Gemein­de Neuenhagen bei Berlin mit Wirkung zum 1. März 1995 um­ge­meindet:

Flur: 2
Flurstücke: 35 bis 65.

Die südliche Begrenzung dieser Grundstücke bildet die neue Gemeindegrenze zwischen den beiden Gemeinden. Dement­sprechend ändert sich der Verlauf der gemein­samen Grenze zwischen den Landkreisen Märkisch-Oder­land und Oder-Spree.