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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Unterrichtung der Finanzämter über die Bauleitplanung durch die Gemeinden


vom 4. August 1994
(ABl./94, [Nr. 58], S.1258)

Nach § 111 Abs. 1 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 29 Abs. 3 Bewertungsgesetz (BewG) haben die nach Bundes- oder Lan­des­recht zuständigen Behörden den Finanzbehörden die ihnen im Rah­men ihrer Aufga­benerfüllung bekanntgewordenen rechtlichen und tatsäch­lichen Umstände mitzuteilen, die für die Feststellung von Einheitswerten des Grundbesitzes oder für die Grundsteu­er von Bedeutung sein können. Die Mitteilungsver­pflich­tung nach § 29 Abs. 3 BewG trifft auch die Gemeindever­waltungen.

Zur sachgerechten Erledigung der Bewertungsarbeiten ist es für die Bewertungsstellen der Finanzämter von Bedeu­tung, über die Bauleitplanungen der Gemeinden unter­richtet zu sein. Hierzu ist insbesondere die Überlassung von Flächennutzungsplänen und von Bebauungsplänen, jeweils einschließlich der Erläuterungs­berichte und der Begründungen, sowie von Änderungen und Ergänzungen der Bauleitpläne erforderlich. Diese Unterlagen sind fort­laufend und ohne besondere Aufforderung an die zu­stän­digen Finanzämter zu übersenden.

Dieser Erlaß ergeht im Einvernehmen mit dem Ministeri­um der Finanzen.