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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Vorläufiger Erlass über die Verleihung des Diplomgrades durch die Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg und durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Brandenburg aufgrund einer bestandenen Laufbahnprüfung


vom 20. Mai 1994
(ABl./94, [Nr. 38], S.595)

Die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung, für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen Verwaltung und für den gehobenen Polizeivollzugsdienst gilt als Abschlussprüfung der zuständigen Fachhochschule. Auf Grund der Laufbahnprüfung, die die Absolventen der Fachhochschulen im Rahmen des jeweiligen Vorbereitungsdienstes bestanden haben, verleiht

  • die Fachhochschule für Finanzen Brandenburg den Diplomgrad “Diplom-Finanzwirt“ mit dem Zusatz „Fachhochschule (FH)“; Entsprechendes gilt für die Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg, die die Laufbahnprüfung an der Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen in Nordkirchen bestanden haben,
  • die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Brandenburg den Diplomgrad „Diplom-Verwaltungswirt“ mit dem Zusatz „Fachhochschule (FH)“.

In der Diplomurkunde wird der Studiengang aufgeführt. Die Fachhochschulen können durch Diplomsatzung vorsehen, dass von den Absolventen zusätzlich eine Diplomarbeit anzufertigen ist.

Dieser Erlass tritt für die Fachhochschule für Finanzen Brandenburg und für die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Brandenburg mit dem jeweiligen In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Errichtung der Fachhochschule außer Kraft.