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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Durchführung der Verordnung über die Anzeige von Unfällen und Schadensfällen im Zuständigkeitsbereich der Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik


vom 20. Januar 1994
(ABl./95, [Nr. 14], S.130)

Der Geltungsbereich der Schadensanzeige-Verordnung vom 22. September 1994 erstreckt sich auch auf den Bereich des öffentlichen Dienstes. Die Begriffe "Einrichtungen" und "Ar­beitsstätten" im § 1 Abs. 1 weisen eindeutig auf die Anwendung dieser Verordnung für Dienststellen und ähnliche Verwaltungs­einheiten hin.

Dieser Geltungsbereich entspricht den Festlegungen des Eini­gungsvertrages, der grundsätzlich die Anwendung der Gewer­beordnung und anderer Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes auf den öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet festschreibt.