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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Niemegk und Märkische Heide


vom 29. Oktober 1992
(ABl./92, [Nr. 94], S.2128)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Niemegk mit Sitz in der Stadt Niemegk, bestehend aus den Gemeinden

Mörz
Dahnsdorf
Rädigke
Raben
Groß Marzehns
Klein Marzehns
Buchholz
Garrey
Kranepuhl
Niemegk

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Belzig.

Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO werden die Gemeinden Brachwitz, Schlalach, Niederwerbig, Nichel und Haseloff-Grabow (Kreis Belzig) dem Amt Niemegk zugeordnet.

Amt Märkische Heide mit Sitz in Groß Leuthen, bestehend aus den Gemeinden

Groß Leuthen
Gröditsch
Kuschkow
Glietz
Dollgen
Leibchel
Klein Leine
Groß Leine
Pretschen
Krugau
Schuhlen-Wiese
Wittmannsdorf-Bückchen
Dürrenhofe
Plattkow

der Kreise Lübben und Beeskow.

Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO werden die Gemeinden Alt Schadow, Hohenbrück-Neu Schadow und Biebersdorf (Kreis Lübben) dem Amt Märkische Heide zugeordnet.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Lübben.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 2.11.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.