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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Tauche/Trebatsch und Glienicke/Rietz-Neuendorf


vom 9. September 1992
(ABl./92, [Nr. 75], S.1868)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Tauche/Trebatsch mit Sitz in Tauche, bestehend aus den Gemeinden

Falkenberg
Giesendorf
Görsdorf
Kossenblatt
Lindenberg
Ranzig
Stremmen
Tauche

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Beeskow.

Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO werden die Gemeinden Briescht, Mittweide, Trebatsch und Werder (Kreis Beeskow) dem Amt Tauche/Trebatsch zugeordnet.

Die Zustimmung gilt befristet bis zum 15.9.1994.

Amt Glienicke/Rietz-Neuendorf mit Sitz in Görzig, bestehend aus den Gemeinden

Drahendorf
Görzig
Groß Rietz
Neubrück
Pfaffendorf
Sauen
Wilmersdorf
Ahrensdorf
Buckow
Glienicke
Herzberg
Birkholz
Alt Golm

der Kreise Beeskow und Fürstenwalde.

Die Zustimmung gilt befristet bis zum 15.9.1994.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gemäß § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Beeskow.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 15.9.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.