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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Änderung der Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 20. Juli 1992 (Amt Werder)


vom 13. November 1992
(ABl./92, [Nr. 94], S.2129)

In der Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 20. Juli 1992, erschienen im Amtsblatt Nr. 58 vom 12. August 1992 für das Land Brandenburg, muß es richtig heißen:

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Werder mit Sitz in der amtsfreien, geschäftsführenden Stadt Werder, bestehend aus den Gemeinden

Bliesendorf
Glindow
Golm
Grube
Kemnitz
Phöben
Plötzin
Töplitz

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Potsdam-Land.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 31.7.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.