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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Vetschau, Schlieben, Angermünde-Land, Grünheide, Großräschen, Lübbenau, Unteres Dahmeland und Calau


vom 9. Juli 1992
(ABl./92, [Nr. 54], S.968)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Vetschau mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Vetschau, bestehend aus den Gemeinden

Raddusch
Naundorf
Laasow
Göritz
Ogrosen
Repten
Koßwig
Missen
Stradow
Suschow und der Stadt
Vetschau

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Calau.

Amt Schlieben mit Sitz in der Stadt Schlieben, bestehend aus den Gemeinden

Frankenhain
Freileben
Hillmersdorf
Hohenbucko
Jagsal
Kolochau
Körba
Lebusa
Malitschkendorf
Naundorf
Ölsig
Proßmarke
Stechau
Wehrhain
Werchau und der Stadt
Schlieben

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Herzberg.

Amt Angermünde-Land mit Sitz in der amtsfreien Stadt Angermünde, bestehend aus den Gemeinden

Altkünkendorf
Biesenbrow
Bruchhagen
Crussow
Frauenhagen
Gellmersdorf
Greiffenberg
Görlsdorf
Günterberg
Herzsprung
Kerkow
Mürow
Neukünkendorf
Schmargendorf
Schmiedeberg
Steinhöfel
Stolpe
Welsow
Wilmersdorf
Wolletz
Polßen
Bölkendorf

der Kreise Angermünde und Eberswalde.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Angermünde.

Amt Grünheide mit Sitz in der Gemeinde Grünheide, bestehend aus den Gemeinden

Grünheide
Kagel
Hangelsberg
Mönchwinkel
Spreeau

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Fürstenwalde.

Amt Großräschen mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Großräschen, bestehend aus den Gemeinden

Allmosen
Freienhufen
Saalhausen
Sedlitz
Barzig
Wormlage
Woschkow und der Stadt
Großräschen

der Kreise Calau und Senftenberg.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Senftenberg.

Amt Lübbenau mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Lübbenau, bestehend aus den Gemeinden

Boblitz
Groß Beuchow
Groß Klessow
Groß Lübbenau
Kittlitz
Klein Radden
Leipe
Ragow
Bischdorf
Hindenberg und der Stadt
Lübbenau

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Calau.

Amt Unteres Dahmeland mit Sitz in der amtsfreien Stadt Königs Wusterhausen, bestehend aus den Gemeinden

Kablow
Niederlehme
Senzig
Zeesen
Zernsdorf
Wernsdorf

der Kreise Fürstenwalde und Königs Wusterhausen.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Königs Wusterhausen.

Amt Calau mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Calau, bestehend aus den Gemeinden

Bolschwitz
Buckow
Bronkow
Craupe
Gollmitz
Groß Jehser
Groß Mehßow
Kemmen
Mlode
Saßleben
Wercho
Zinnitz und der Stadt
Calau

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Calau.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 21.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.