Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Nordwestuckermark, Kremmen, Spreenhagen, Oder-Welse, Prenzlau Land, Am Senftenberger See, Schipkau und Werder


vom 20. Juli 1992
(ABl./92, [Nr. 58], S.1015)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Nordwestuckermark mit Sitz in der Gemeinde Schönermark, bestehend aus den Gemeinden

Arendsee
Beenz
Ferdinandshorst
Fürstenwerder
Gollmitz
Kraatz
Parmen/Weggun
Röpersdorf
Schönermark
Sternhagen
Schapow

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Prenzlau.

Amt Kremmen mit Sitz in der Stadt Kremmen, bestehend aus den Gemeinden

Beetz
Flatow
Groß-Ziethen
Sommerfeld
Staffelde
Kremmen

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Oranienburg.

Amt Spreenhagen mit Sitz in der Gemeinde Spreenhagen, bestehend aus den Gemeinden

Braunsdorf
Gosen
Hartmannsdorf
Markgrafpieske
Neu Zittau
Rauen
Spreenhagen

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Fürstenwalde.

Amt Oder-Welse mit Sitz in der Gemeinde Passow, bestehend aus den Gemeinden

Berkholz-Meyenburg
Briest
Criewen
Felchow
Flemsdorf
Golm
Grünow
Jamikow
Kummerow
Landin
Passow
Pinnow
Schöneberg
Schönermark
Schönow
Stendell
Zichow
Zützen
Fredersdorf

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Angermünde.

Amt Prenzlau-Land mit Sitz in der amtsfreien Stadt Prenzlau, bestehend aus den Gemeinden

Damme
Dedelow
Drense
Falkenhagen
Grünow
Holzendorf/Zernikow
Klinkow
Schönwerder
Göritz
Dauer
Blindow
Schenkenberg

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Prenzlau.

Amt Am Senftenberger See mit Sitz in der Gemeinde Brieske, bestehend aus den Gemeinden

Brieske
Groß-Koschen
Hosena
Niemtsch
Peickwitz

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Senftenberg.

Amt Schipkau mit Sitz in der Gemeinde Schipkau, bestehend aus den Gemeinden

Annahütte
Drochow
Hörlitz
Klettwitz
Meuro
Schipkau

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Senftenberg.

Amt Werder  mit Sitz in der amtsfreien, geschäftsführenden Stadt Werder, bestehend aus den Gemeinden

Bliesendorf
Glindow
Golm
Grube
Kemnitz
Phöben
Plötzin
Töplitz
Werder

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Potsdam-Land.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 31.7.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.