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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Letschin, Golzow und Schönwalde-Glien


vom 30. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 52], S.952)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Letschin mit Sitz in der Gemeinde Letschin, bestehend aus den Gemeinden

Altbarnim
Gieshof-Zelliner Loose
Groß Neuendorf
Kiehnwerder
Kienitz
Klein Neuendorf
Letschin
Neubarnim
Ortwig
Sietzing
Sophiental
Steintoch

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Seelow.

Amt Golzow mit Sitz in der Gemeinde Golzow, bestehend aus den Gemeinden

Alt Tucheband
Buschdorf
Bleyen
Friedrichsaue
Genschmar
Golzow
Gorgast
Hathenow
Manschnow
Küstrin-Kietz
Rathstock
Zechin

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Seelow.

Amt Schönwalde-Glien mit Sitz in der Gemeinde Schönwalde, bestehend aus den Gemeinden

Schönwalde
Paaren
Pausin
Perwenitz
Wansdorf

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Nauen.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 06.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.