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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Brück, Belzig und Wiesenburg


vom 24. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 52], S.950)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Brück mit Sitz in der Stadt Brück, bestehend aus den Gemeinden

Damelang
Cammer
Neuendorf
Baitz
Locktow und der Stadt
Brück

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Belzig.

Amt Belzig mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Belzig, bestehend aus den Gemeinden

Bergholz
Borne
Dippmannsdorf
Fredersdorf
Groß Briesen
Hagelberg
Kuhlowitz
Lübnitz
Lüsse
Lütte
Neschholz
Ragösen
Schwanebeck und der Stadt
Belzig

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Belzig.

Amt Wiesenburg mit Sitz in der Gemeinde Wiesenburg, bestehend aus den Gemeinden

Wiesenburg
Neuehütten
Reetzerhütten
Lehnsdorf
Medewitz
Grubo
Jeserig
Mützdorf
Klepzig
Benken
Jeserigerhütten
Schlamau
Reetz

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Belzig.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 30.06.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.