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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung des Amtes Treuenbrietzen


vom 18. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 47], S.892)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Treuenbrietzen mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Treuenbrietzen, bestehend aus den Gemeinden

Bardenitz
Dietersdorf
Feldheim
Lobbese
Lühsdorf
Marzahna
Niebel
Niebelhorst
Rietz und der Stadt
Treuenbrietzen

der Kreise Jüterbog und Luckenwalde.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Jüterbog.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 22.06.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.