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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Dahme und Luckau


vom 22. Mai 1992
(ABl./92, [Nr. 44], S.835)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Be­schlüssen über die Bildung der fol­genden Ämter er­teilt:

Amt Dahme mit Sitz in der Stadt Dahme, bestehend aus den Gemeinden

Bollensdorf
Gebersdorf
Görsdorf
Kemlitz
Mehlsdorf
Niendorf
Prensdorf
Rietdorf
Rosenthal
Wildau-Wentdorf
Buckow
Liepe
Niebendorf-Heinsdorf
Wahlsdorf
Schöna-Kolpien

der Kreise Luckau, Luckenwalde und Herzberg.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemein­den ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Krei­ses Luckau.

Amt Luckau mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Luckau, bestehend aus den Gemeinden

Kümmritz
Schlabendorf
Terpt
Uckro
Willmersdorf-Stöbritz
Zieckau
Zöllmersdorf
Karche-Zaacko
Kreblitz
Gießmannsdorf
Freesdorf
Egsdorf
Duben
Drahnsdorf
Cahnsdorf
Görlsdorf und der Stadt
Luckau

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Luckau.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Ver­fahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g.  Ämter der 25.5.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekannt­gemacht.