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Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren

Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren
vom 29. August 1994
(GVBl.I/95, [Nr. 11], S.110)

Das Land Brandenburg,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
der Freistaaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt und
der Freistaat Thüringen

schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig zuständigen Organe nachstehenden Staatsvertrag:

§ 1

Die Führung des Seeschiffsregisters und die gerichtlichen Aufgaben im Verfahren zur Aufmachung der Dispache werden dem Amtsgericht Rostock für das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen.

§ 2

Das Land Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen die an diesem Staatsvertrag beteiligten Länder; es erhält die Einnahmen des Amtsgerichts Rostock aus den ihm übertragenen Angelegenheiten.

§ 3

Der Staatsvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, und zwar sowohl von dem Land Mecklenburg-Vorpommern gegenüber allen oder einzelnen Ländern als auch von den einzelnen Ländern gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern.

§ 4

Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinterlegt. Der Staatsvertrag tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.

Potsdam, den 29. August 1994

Für das Land Brandenburg
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister der Justiz
Dr. Bräutigam

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Für den Ministerpräsidenten
Der Minister für Justiz,
Bundes- und Europaangelegenheiten
Helmrich

Für den Freistaat Sachsen
Für den Ministerpräsidenten
Der Staatsminister der Justiz
Heitmann

Für das Land Sachsen-Anhalt
Für den Ministerpräsideten
des Landes Sachsen-Anhalt
Die Ministerin der Justiz
des Landes Sachsen-Anhalt
Schubert

Für den Freistaat Thüringen
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Justizminister
In Vertretung
Dr. Gasser

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