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Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv (LHAGebO)

Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv (LHAGebO)
vom 26. Januar 2000
(GVBl.II/00, [Nr. 04], S.53)

Am 17. März 2006 außer Kraft getreten durch Verordnung vom 14. Februar 2006
(GVBl.II/06, [Nr. 04], S.38)

Auf Grund des § 17 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von öffentlichen Archiven (BbgArchivG) vom 7. April 1994 (GVBl. I S. 94) verordnet der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur:

§ 1

(1) Für Amtshandlungen, die das Brandenburgische Landeshauptarchiv erbringt, sowie für die Einräumung von Nutzungsrechten werden Gebühren nach anliegendem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Verordnung ist, erhoben.

(2) Das Gebührengesetz für das Land Brandenburg ist ergänzend anzuwenden.

§ 2

(1) Von der Erhebung von Gebühren nach Tarifstellen 1.1, 1.2, 1.3 und 3. kann entsprechend § 6 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg auf Antrag im Einzelfall dann abgesehen werden, wenn die Benutzung wissenschaftlichen, orts- und heimatkundlichen Zwecken dient und nicht in überwiegend privatem oder gewerblichem Interesse liegt.

(2) Von einer Erhebung von Gebühren kann auf Antrag im Einzelfall teilweise oder vollständig abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung sozialer Härten oder aus anderen Billigkeitsgründen geboten erscheint.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 26. Januar 2000

Der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Dr. Wolfgang Hackel

 

Anlage

zur Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv vom 26. Januar 2000

Gebührenverzeichnis


Tarifstelle Gegenstand Gebühren in DM
1. Einsichtnahme in Findhilfsmittel und Archivalien, Recherche  
1.1 Benutzung im Landeshauptarchiv  
1.1.1 Tag 8,-
1.1.2 5 Tage 32,-
1.1.3 20 Tage 100,-
1.2 Schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in Archivbeständen und Findhilfsmitteln oder in der Literatur erfordern je angefangene 1/2 Stunde 38,-
1.3 Ermittlung von Archivalien oder Literatur für die Durchführung von Verfilmungs- u. Kopieraufträgen oder für sonstige Nutzungszwecke je angefangene 1/2 Stunde 38,-
1.4 Beglaubigung je angefangene Seite max.
je Dokument
2,- bis 5,-
10,-
2. Reproduktionsarbeiten  
2.1 Grundgebühr je Reproduktionsauftrag 4,-
2.2 Papierkopien (Kopiergeräte und Readerprinter)
2.2.1 - DIN A 4 0,70
2.2.2 - DIN A 3 1,-
2.2.3 - doppelseitige Kopien doppelter Satz
2.3 Mikrofilm
- Negativ Format 35 mm

0,80
2.4 Schwarz-Weiß-Fotoarbeiten  
2.4.1 - Negativ Kleinbild (24-36 mm)/Dia 4,-
2.4.2 - Rollfilm 6 x 6 cm Dia 8,-
2.4.3 - Planfilm 9 x 12 cm Dia
13 x 18 cm Dia
16,-
16,-
2.4.4 - Vergrößerungen Fotopapier 10x15 cm 3,-
2.4.5 13x18 cm 6,-
2.4.6 18x24 cm 9,-
2.4.7 24x30 cm 12,-
2.4.8 - besonders schwierige Aufnahmen 1 1/2-facher Satz
2.5 Color-Fotoarbeiten  
2.5.1 - Neg./Dia Kleinbild 5,-
2.5.2 - Rollfilm 6x6 cm 10,-
2.5.3 - besonders schwierige Aufnahmen 1 1/2-facher Satz
2.6 Siegelabgüsse und Nachzeichnungen
je Viertelstunde der aufgewandten Arbeitszeit zuzüglich der Auslagen

13,-
  Für die Spezialarbeiten, soweit sie entsprechend den Möglichkeiten vorgenommen werden können, kann eine dem Aufwand an Arbeitszeit und Material entsprechende Gebühr vereinbart werden.  
3. Einräumung von Nutzungsrechten  
3.1 Film, Fernsehen, Tonwiedergabe
- Verwendung einer zur Verfügung gestellten Vorlage
je angefangene Sendeminute
50,- bis 500,-
3.1.1 - Wiederholungssendung 50 % der Erstberechnung
3.2 Druck  
3.2.1 Auflage bis 5 000 Stück schwarz-weiß
je verwendete Vorlage

50,- bis 500,-
3.2.2 Auflage bis 5 000 Stück in Farbe
je verwendete Vorlage

60,- bis 600,-
3.2.3 Auflage über 5 000 Stück schwarz-weiß
je verwendete Vorlage

120,- bis 800,-
3.2.4 Auflage über 5 000 Stück in Farbe
je verwendete Vorlage

220,- bis 1.000,-
3.2.5 Neuauflagen je verwendete Vorlage wie Erstauflage
3.3 Einzelaufnahmen für gewerbliche Zwecke  
3.3.1 Verwendung für Werbezwecke
je verwendete Vorlage

150,-
3.3.2 Verwendung für Werbezwecke in Farbe
je verwendete Vorlage

200,-
3.3.3 Verwendung für Baugutachten
je verwendete Vorlage

50,-
3.4 Siegelabgüsse  
3.4.1 Siegelabgüsse zur Weiterverwendung bzw. für gewerbliche Zwecke
(je nach Vorlage und Auflage)
je verwendete Vorlage

50,- bis 500,-