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Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2003 sowie zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung

Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2003 sowie zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung
vom 25. März 2003
(GVBl.II/03, [Nr. 09], S.162)

Am 8. März 2008 außer Kraft getreten durch Verordnung vom 4. Februar 2008
(GVBl.II/08, [Nr. 04], S.38, 75)

Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 2, des § 64 Abs. 2, des § 82b Abs. 1 und des § 88 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 198), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 254, 277), verordnet der Minister des Innern:

Artikel 1
Wahltag und Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2003

§ 1
Hauptwahlen

(1) Die allgemeinen Wahlen zu den Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Gemeinden, zu den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte und zu den Kreistagen der Landkreise sowie die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden finden am 26. Oktober 2003 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.

(2) In Städten und Gemeinden mit Ortsteilen im Sinne des § 54 der Gemeindeordnung finden gleichzeitig mit den in Absatz 1 genannten Wahlen die unmittelbaren Wahlen der Ortsbeiräte oder Ortsbürgermeister statt.

(3) In einer Gemeinde entfällt gemäß § 54 Abs. 4 Satz 2 oder § 73 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes die nach Absatz 1 vorgesehene Wahl der Gemeindevertretung oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters, in einem Ortsteil gemäß § 82b Abs. 2 Satz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes die nach Absatz 2 vorgesehene unmittelbare Wahl des Ortsbeirats oder Ortsbürgermeisters, wenn in der Gemeinde oder dem Ortsteil seit dem 28. September 2002 bereits eine einzelne Neuwahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters, des Ortsbeirats oder des Ortsbürgermeisters erfolgt ist.

§ 2
Stichwahlen

Etwa notwendig werdende Stichwahlen ehrenamtlicher Bürgermeister und Ortsbürgermeister finden am 16. November 2003 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.

Artikel 2
Änderung der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung

(Änderungen)

Artikel 3
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 25. März 2003