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Verordnung über die Bewirtschaftungsbezirke für Schalenwild (Bewbe-V)

Verordnung über die Bewirtschaftungsbezirke für Schalenwild (Bewbe-V)
vom 10. Februar 1998
(GVBl.II/98, [Nr. 09], S.222)

Am 1. April 2009 außer Kraft getreten durch Verordnung vom 26. Mai 2008
(GVBl.II/08, [Nr. 17], S.240)

Auf Grund des § 30 Abs. 12 Ziffer 1 und 3 des Brandenburgischen Landesjagdgesetzes vom 3. März 1992 (GVBl. I S. 58) verordnet der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Benehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung:

§ 1

Schalenwild - außer Rehwild und Schwarzwild - wird in Bewirtschaftungsbezirken und entsprechend den jeweils gültigen Bewirtschaftungsgrundsätzen bewirtschaftet. Außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke erfolgt die Bejagung des Schalenwildes nach den in § 5 festgelegten Grundsätzen. Reh- und Schwarzwild wird flächendeckend nach den jeweils gültigen Bewirtschaftungsgrundsätzen bewirtschaftet.

§ 2

(1) Die Bewirtschaftungsbezirke für Rot-, Dam- und Muffelwild werden gemäß den Grenzbeschreibungen der Anlage 1 namentlich festgelegt.

(2) Die Grenzbeschreibungen nach Anlage 1 sind Orientierungslinien. Von diesen durchschnittene Jagdbezirke sind in vollem Umfang dem Bewirtschaftungsbezirk zugehörig.

(3) Karten der Bewirtschaftungsbezirke können bei den unteren Jagdbehörden eingesehen werden.

(4) Die Grenzen der Bewirtschaftungsbezirke werden nach jeweils 4 Jahren überprüft. Die oberste Jagdbehörde kann bei entsprechender Notwendigkeit diese Überprüfung in kürzeren Abständen vornehmen. Gleiches gilt für die Höhe der Zielbestände.

§ 3

(1) Die für die Bewirtschaftungsbezirke festgelegten Zielbestände (Gesamtbestand der einzelnen Wildarten am 1. April eines Jahres) sowie die Bezugsfläche für die Ermittlung der Zielbestände der Bewirtschaftungsbezirke sind der Anlage 2 zu entnehmen.

(2) Die Ermittlung der Bezugsfläche in den einzelnen Jagdbezirken erfolgt nach folgenden Kriterien: Waldfläche + Schilffläche + Zuschlagsfläche. Die Zuschlagsfläche ergibt sich aus der Länge der Wald-Feld- bzw. Schilf-Feld-Kante x 200 m Breite. Ist die Wald-Feld- bzw. Schilf-Feld-Kante gleichzeitig die Reviergrenze, erfolgt die Anrechnung dieser Fläche in dem Jagdbezirk, in dem sie liegt. Bei teilweisen Überschneidungen von Reviergrenzen durch diese Fläche ist entsprechend zu verfahren. Als Wald-Feld- bzw. Schilf-Feld-Grenze wird jeder Übergang von Wald- bzw. Schilfflächen zu einer anderen Bewirtschaftungsform des Lebensraumes gewertet.

(3) Die in der Anlage 2 aufgeführten Zielbestände sind Orientierungsgrößen.

§ 4

(1) Die oberste Jagdbehörde kann die Bewirtschaftungsbezirke für Schalenwild, soweit erforderlich, unterteilen.

(2) Die oberste Jagdbehörde bestimmt die federführende untere Jagdbehörde, die für die Abschußplanung und die Auswertung der Streckenergebnisse in dem jeweiligen Wildbewirtschaftungsbezirk oder Unterbezirk zuständig ist. Die Abschußplanbestätigung für den einzelnen Jagdbezirk erfolgt durch die örtlich zuständige untere Jagdbehörde nach Zustimmung der federführenden unteren Jagdbehörde zum Gesamtabschußplan des Bewirtschaftungsgebietes. Die Ergebnisse des Bewirtschaftungsgebietes sind den Vorsitzenden der Hegegemeinschaften mitzuteilen.

(3) Für jeden Bewirtschaftungsbezirk oder für jeden Unterbezirk ist nach Anhörung der jeweils betroffenen Hegegemeinschaften durch die federführende untere Jagdbehörde ein ehrenamtlicher Sachkundiger und ein Stellvertreter auf Widerruf zu bestellen.

§ 5

(1) Außerhalb der festgelegten Bewirtschaftungsbezirke ist die Bejagung nach folgenden Grundsätzen vorzunehmen:

Erlegt werden dürfen bei

  1. Rotwild:
    alle weiblichen Stücke, Kälber beiderlei Geschlechts sowie Hirsche aller Altersklassen der Güteklasse II c gemäß der Hegerichtlinie der nächstgelegenen Hegegemeinschaft;
  2. Damwild:
    alle weiblichen Stücke, Kälber beiderlei Geschlechts sowie Hirsche aller Altersklassen der Güteklasse II c gemäß der Hegerichtlinie der nächstgelegenen Hegegemeinschaft;
  3. Muffelwild:
    sämtliches vorkommendes Wild;
    Einer Ausbreitung des Muffelwildes über die Grenzen der Bewirtschaftungsbezirke hinaus ist entgegen zu wirken. Die unteren Jagdbehörden können die Erlegung von Widdern der Altersklasse 3 von der vorherigen Erlegung von Lämmern, weiblichen Stücken oder Widdern der Altersklasse 1 abhängig machen.

Die örtlich zuständige untere Jagdbehörde kann über die unter Punkt 1 und 2 getroffenen Regelungen hinaus Hirsche der Altersklassen 2 bis 4, Güteklassen II b und I auf Antrag zum Abschuß freigeben, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. erhöhte Gefahr des Eintretens von Wildschäden oder bereits eingetretener Wildschaden,
  2. Erlegung von weiblichem Wild, Kälbern oder Hirschen der Güteklasse II c in den vorherigen Jagdjahren oder im gleichen Jagdjahr.

Vor der Freigabe ist die dem betroffenen Jagdbezirk nächstgelegene Hegegemeinschaft zu hören. Das unter Punkt 1, 2 und 3 genannte Wild gilt als im Abschußplan enthalten. Die Erlegung ist der zuständigen unteren Jagdbehörde unverzüglich zu melden.

§ 6

Jagdausübungsberechtigte verschiedener zusammenhängender Jagdbezirke im gleichen Bewirtschaftungsbezirk oder Jagdausübungsberechtigte innerhalb einer Hegegemeinschaft eines Bewirtschaftungsbezirkes (keine Zusammenhangspflicht) können einen gemeinsamen Abschußplan einreichen (Gruppenabschuß). Dieser muß von allen betroffenen Jagdausübungsberechtigten sowie von allen Jagdvorständen bzw. Eigenjagdbesitzern unterzeichnet sein. Für Mitglieder von Hegegemeinschaften ist die Zustimmung der jeweiligen Hegegemeinschaft erforderlich.

§ 7

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten der § 4 Abs. 2 Ziffer 2 und 4 sowie § 4 Abs. 4 der Verordnung zur Durchführung des Brandenburgischen Landesjagdgesetzes vom 27. März 1992 (GVBl. II S. 121) außer Kraft.

Potsdam, den 10. Februar 1998

Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Gunter Fritsch



Anlage 1

Bewirtschaftungsgebiete Rotwild - Grenzbeschreibung -

1. Havelland:
Von der Havel über Plaue zur Kreisgrenze Potsdam-Mittelmark/Havelland, dann auf der Kreisgrenze bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg; an dieser Landesgrenze nord-westlich und nördlich bis zur Havel bei Schollene; dann die Havel nach Osten bis Nordend über den Hohennauener See, an den Gemarkungsgrenzen entlang über Ferchesar, Hohes Rott zum Havelländischen Großen Hauptkanal, dann über den Doppelgraben zur Kreisgrenze, weiter bis Dreibrück, dann bis Teufelshof und südlich auf den Havelländischen Großen Hauptkanal, dann nord-westlich am Kanal zum Punkt 28; wieder südlich an der Gemarkungsgrenze in Richtung Berge, Groß Behnitz, Riewendsee, an den Seen entlang nach Radewege, Brilow, Plauerhof und wieder zur Havel.

2. Rhinow - Friesack - Dreetz:
Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg, die Havel ab Schollene nach Norden bis Kuhlhausen, dann östlich Alte Dosse/Neue Dosse, Kreisgrenze Havelland/Ostprignitz-Ruppin über Großderschau auf die Dosse bis Hohenofen zu, dann nördlich entlang der Bahnlinie bis zur B 5 auf die Grenze von Barsikow, Vichel, südlich Richtung über Lentzke, Brunne, Jahnberge, Kreisgrenze zum Doppelgraben; nach Westen entlang dem Doppelgraben zum Havelländischen Großen Hauptkanal bis zur Gemarkungsgrenze Kotzen, Ferchesar, Wassersuppe nach Nordend, dann entlang der Havel zur Landesgrenze bei Parey.

3. Prignitz:
Havel-Dosse-Mündung entlang der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt, bis zur Havel-Elbe-Mündung, entlang der Elbe bis Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern, entlang der Landesgrenze bis Reckenzin/Streesow, Fluß Löcknitz, südlich an der Löcknitz bis Straße Mesekow, entlang der Gemarkungsgrenze über Laaslich, Dergenthin, Perleberg, östlich Perleberg entlang der Stepenitz, Groß Linde, entlang des Schlatbaches bis Gemarkungsgrenze Reetz/Wüstenwahrnow bis Laaske, dann südlich nach Horst, Kuhdorf, Tüchen, Lindenberg, Groß Welle, Klein Welle, Neu Schrepkow, Gemarkungsgrenze in Richtung Schönhagen, Görike, Barenthin, Vollmersdorf, Holzhausen, dann südlich nach Neuendorf, Neukoppenbrück, Babe, Schwarzwasser zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt (Einstandsgebiet ist landesübergreifend).

4. Hohe-Heide:
Ab A 24/E 26/E 55 Werder/Walsleben nach Westen am Landgraben entlang, über den Strenker nach Trieplatz, weiter westlich über die Dosse zum Unter-See bei Bantikow, dann nach Norden über Karnzow, Lellichow, nach Westen über Bork/ Wutike zum Bahnhof Wutike; weiter westlich zur Jäglitz, dann Gemarkungsgrenze Gumtow, Schönhagen, Schrepkow, danach nach Norden bis Kuhdorf; Grenze Kuhdorf-Kuhbier nach Osten, südlich an Pritzwalk vorbei, nord-östliche Richtung über Sadenbeck zur A 24/E 26; die A 24 nach Osten bis Grenze Maulbeerwalde, dann nach Norden, die Kreisgrenze Prignitz/Ostprignitz-Ruppin bis Freyenstein, von Freyenstein süd-östlich nach Wulfersdorf an die A 19/E 55, dann süd-östlich entlang der A 19/E 55 zur A 24/E 26/E 55 bis Walsleben/Werder zum Landgraben.

5. Ruppiner-Heide:
Ab A 19/E 55 Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern/ Brandenburg, nach Osten bis Großer Pälitz-See, dann bis zum Weg Pelzkuhl/Beerenbusch, nach Süden bis Beerenbusch, dann östlich auf Kreisgrenze Oberhavel/Ostprignitz-Ruppin, nach Süden entlang der Kreisgrenze bis Banzendorf Ecke Rönnebeck, westlich am nördlichen Gudelack See zum Möllensee, dann südlich den Rhin entlang zum Werbellinsee; an der Bahnlinie nach Westen über Alt-Ruppin, nördlich um Neuruppin zur Kränzliner-Siedlung, auf der Grenzlinie Darritz-Wahlendorf an die A 24, danach nord-westlich entlang der A 24/E 26/E 55 bis A 19/E 55 bis Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern. Einstandsgebiet ist länderübergreifend.

6. Oberhavel-Menz:
Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern südlich Kreisgrenze zur Uckermark - Kreisgrenze bis zur Havel, dann westlich bis Marienthal, Wentowsee, dann Gemarkungsgrenze Neulüdersdorf, südlich bis Rauschendorf, entlang dem Mühlenfließ und Grenzgraben bis Kreisgrenze Ruppin, dann nördlich Kreisgrenze bis Feldgrieben in Richtung Beerenbusch, dann nördlich bis Landesgrenze, nord-östlich die Landesgrenze bis Godendorf, dann Landesgrenze bis Abzweig Kreisgrenze Uckermark.

7. Templin-Nord:
Ab Haveleck Kreisgrenze Uckermark/Oberhavel nach Norden über Woblitz zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern, danach nord-östlich die Landesgrenze bis Köhnshof/Karlsburg; die Gemarkungsgrenze südlich nach Jagow, Falkenhagen, Hasselberg, Mühlhof, Sabinenkloster zur B 109 bis Schmachtenhagen, dann östlich zum Unterückersee, an der Ücker entlang bis zum Stierngraben; nach Westen die Gemarkungsgrenzen Gerswalde, Herzfelde, dann süd-westlich zum Templin-Kanal, zum Templin-See bis zum Haveleck.

8. Angermünde/Schwedt:
Ab A 11/E 28, Autobahnanschlußstelle (AS) 8 Pfingstberg nach Norden, zum Oberückersee weiter nach Norden bis Magnushof, dann süd-östliche Gemarkungsgrenze über Bertikow wieder zur A 11 nach Osten bis zum Blumberger Wald; an der Randow nach Norden bis Höhe schwarze Berge (Landesgrenze); nach Osten entlang der Landesgrenze bis zur polnischen Grenze, an dieser Grenze nach Süden bis zur Oder, an der Wasserstraße nach Süden bis zur Kreisgrenze Barnim/Uckermark; auf der Kreisgrenze nach Westen bis Klein Ziethen, dann entlang der F 198 zur A 11/E 28; ab AS 9 der A 11 Joachimsthal nach Norden auf der A 11 bis Pfingstberg.

9. Schorfheide-Chorin:
Im Süden Ecke Malzerkanal - Oder-Havel-Kanal bis Zerpenschleuse Bahn, dann in Richtung Osten den Finowkanal über Eberswalde, Niederfinow, dann Oder-Havel-Kanal, Alte Oder bis Hohensaaten, dann nördlich die Oder bis Kreisgrenze Uckermark, im Norden Kreisgrenze Uckermark nach Westen über Parsteiner See bis zur B 198, dann westlich die B 198 bis Autobahn A 11/E 28, nach Norden bis Pfingstberg AS 8, nordwestlich zur Ücker, vor dem Oberückersee über den Stierngraben nach Gerswalde, über Haßlebener Siedlung, Kienwerder, Krohnhorst, Herzfelde - Punkt 84, süd-westlich entlang der Seenkette nach Ringofen, Templiner See, Templiner Kanal, Röddelin-See zur Havel bis Marienthal, entlang der Havel bis Zehdenick über die Schnelle Havel, Vosskanal nach Liebenwalde, dann Malzerkanal bis Oder-Havel-Kanal.

10. Barnimer-Heide:
Im Westen ab Oranienburg entlang des Oder-Havel-Kanals bis Zerpenschleuse Bahnhof, dann entlang des Finowkanals Richtung Osten über Eberswalde bis Struwenberg Bahnhof, dann südlich auf Kreisgrenze Barnim/Märkisch-Oderland, entlang der Kreisgrenze bis zum Eckpunkt Beiersdorf, ab Eckpunkt in Richtung Westen auf der Gemarkungsgrenze bis Elisenau, nördlich nach Bernau, Bernau wird ausgespart, ab Albertshof wieder westlich über Schönow, Schönwalde bis zur A 10/E 55, dann bis AS 34 Birkenwerder an der Autobahn entlang, nördlich entlang der Bahnstrecke nach Lehnitz und an der Ortslage Oranienburg zum Oder-Havel-Kanal.

11. Märkisch-Oderland:
Ecke Kreisgrenze bei Grüntal nord-östlich die Kreisgrenze bis Amalienhof, dann Bahnstrecke nach Bad Freienwalde bis Wriezen, ab Wriezen am Friedländer Strom südlich bis Neutrebbin, dann Gemarkungsgrenze bis Quappendorf, Bärwinkel, östlich zur Alten Oder und südlich bei Gusow bis Gemarkungsgrenze Seelow, westlich von Seelow weiter südlich bis Neu-Mahlisch - Punkt 48, dann östlich Richtung Mallnow Bahnstrecke, vom Bahnhof süd-westlich auf Stadtgrenze Frankfurt (Oder) zu bis zum Abzweig der Kreisgrenze Märkisch-Oderland/Oder-Spree; diese Kreisgrenze nord-westlich bis Heidekrug (Stöbberbach), dann nördlich am Roten Luch bis zur Bahnlinie, westlich bis Garzau, Gemarkungsgrenze nördlich Rehfelde nach Süden bis Stienitzsee, weiter zwischen Eggersdorf, Petershagen nach Bruchmühle, nördlich entlang der Gemarkungsgrenze Richtung Werneuchen, Werneuchen-Ost, nördlich bis Ecke Kreisgrenze Grüntal.

12. Oder-Spree/Beeskow:
A 10/E 55 Woltersdorf entlang der Kreisgrenze östlich (Märkisch-Oderland/Landkreis Oder-Spree) bis zur Stadtgrenze Frankfurt (Oder), Stadtgrenze nach Süden bis Kaisermühl, süd-östlich den Oder-Spree Kanal entlang bis zur B 112, nach Süden entlang der B 112, die Gemarkungsgrenze Möbiskruge weiter nach Süden, die Gemarkungsgrenze bis Kolonie Bornsdorf/Göhlen auf Kreisgrenze Spree-Neiße; nach Westen bis Reicherskreuz, auf der Kreisgrenze Spree-Neiße/Dahme-Spreewald bis vor Jamlitz, am Winkel westlich nach Mochlitz, dann nördlich nach Schadow und wieder Kreisgrenze Dahme-Spreewald/Oder-Spree bis Münchhofe, Wolzig zur A 12/ E 30; an der A 12 westlich bis zum Abzweig Autobahndreieck (AD) 20/ 1 Spreeau, dann nach Norden an der A 10/E 55 bis zur Kreisgrenze Märkisch-Oderland.

13. Märkisch- Buchholz:
Ab A 13/E 36/E 55 AS 4 Groß Köris auf Gemarkungsgrenze Groß Köris östlich nach Hammer über Hermsdorfer-Mühle, Prieros Ziegelei, Prieros - Langer See, Wolziger See auf Kreisgrenze Dahme-Spreewald/Oder-Spree; entlang der Kreisgrenze bis Neuendorfer-See, dann nach Süden entlang der Spree bis Lübben, ab Lübben die B 115 bis zur Grenze Ragow, dann nord-westlich Neuendorf, Niewitz, an der Lubolzer-Heide wieder auf die B 115, über die A 13 weiter die B 115 bis zur Grenze Waldow-Brand, dann nördlich bis Friedrichshof, Gemarkungsgrenze bis AS Massow an der A 13/ E 36; ab AS Massow ist die Autobahn A 13 Grenze bis AS Groß Köris.

14. Lieberoser-Heide:
Ab Neuendorfer-See entlang der Kreisgrenze Oder-Spree/Dahme-Spreewald in Richtung Süd-Osten bis Ecke Schadow B 168, dann die Gemarkungsgrenze nach Mochlitz in Richtung Ost auf die Kreisgrenze Spree-Neiße/Dahme-Spreewald, entlang der Kreisgrenze nach Süden; der Grenzverlauf bleibt auf der Kreisgrenze Spree-Neiße, später Oberspreewald-Lausitz bis an die B 115 bei Ragow; von diesem Punkt nach Norden bis Lübben, ab Lübben ist der Grenzverlauf entlang der Spree bis zum Neuendorfer-See.

15. Spree-Neiße:
Entspricht der Kreis- und Landesgrenze des gleichnamigen Landkreises.

16. Oberspreewald-Lausitz:
Entspricht der Kreisgrenze des gleichnamigen Landkreises.

17. Doberlug-Kirchhain:
Ab Stehla-Elbe an der Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg nach Norden bis Schweinitzer Fließ/Horst, dann nach Osten am Werftgraben entlang nach Bärwalde; die Kreisgrenze von Teltow-Fläming bis Mehlsdorf, dann über Gemarkungsgrenzen Niendorf, Rietdorf nördlich; wieder nach Osten über Prensdorf, Schlagsdorf, Hellberge, Pelkwitz, südlich von Luckau an Wittmanndorf vorbei in Richtung Görlsdorf, Freesdorf, Garrenchen nach Süden auf die Kreisgrenze Oberspreewald-Lausitz; weiter nach Süden entlang dieser Kreisgrenze bis Annahütte, danach süd-westlich bis Lauchhammer-West und zur Schwarzen Elster; an dieser nach Westen bis Bad Liebenwerda, an der Gemarkungsgrenze Maasdorf süd-westlich nach Kauxdorf, Saxdorf, Lehndorf bis zur Landesgrenze bei Stehla (Verbindung mit der Annaburger-Heide).

18. Glücksburger-Heide:
Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg - Punkt 100 - nach Norden, Gemarkungsgrenze nach Seehausen, nach Osten Bahnlinie bis Gemarkung Dennewitz, nach Süden, dann östlich nach Hohenahlsdorf, bis Werbig, Nonnendorf, Hohenseefeld bis zur Grenze Dahme; danach südlich zum Schweinitzer Fließ, nach Westen bis Kreisgrenze Teltow-Fläming/Elbe-Elster bis Gemarkungsgrenze Ahlsdorf, Schmielsdorf zur Landesgrenze, die Landesgrenze nord-westlich bis Naundorf - Punkt 100; Einstandsgebiet ist länderübergreifend.

19. Niederer Fläming:
Ab Dahme B 102 bis Gemarkungsgrenze Hohengörsdorf, nach Norden über Fröhden, Markendorf, Werder, an der Bahn entlang nach Neudorf bis Jänickendorf, Straße bis Stülpe, Lynow, dann nördlich nach Kummersdorf, Sperenberg bis Lindenbrück, nach Norden B 96 über Wünsdorf bis zur Gemarkung Zossen, östlich nach Kallinchen, Motzen bis A 13 (E 36/ E 55), nach Süden um den Teupitz-See, dann wieder an A 13 bei Tornow nach Süden, A 13 bis hinter Massow, dann Kreisgrenze Teltow-Fläming/Landkreis Dahme-Spreewald bis B 96, entlang der Bahnlinie bis Landwehr zur Dahme; die Dahme südlich bis Heidemühle, Gemarkungsgrenze über Hellberge (124) nach Schlagsdorf, dann westlich bis Prensdorf, den Grenzgraben bis Rietdorf und nach Süden auf die B 102.

20. Hoher Fläming:
Ab Bahnlinie Wiesenburg über Borne nach Belzig, an der Schnittstelle Bahnlinie B 246 auf die Gemarkungsgrenze Kuhlowitz, Mörz, Grabow, dann nördlich an A 9/E 51 bis vor Jeserig, dann Schlalach, Brachwitz, Mühlengraben nach Buchholz/Treuenbrietzen, auf die Kreisgrenze Teltow-Fläming bis Grenzabzweig nach Felgentreu; von dort den Weg nach Neuheim bis Punkt 65, dann süd-westlich den Weg zum Alten Lager, ab Punkt 103 auf der Grenze Kaltenborn, Danna und von Danna auf Kreisgrenze Teltow-Fläming/Potsdam-Mittelmark zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt; auf der Landesgrenze bis zur B 107, dann nach Norden an der B 107 bis Wiesenburg/Bahn.

Weitere Informationen sind der Tabelle 1 in der Anlage 2 zu entnehmen!

Bewirtschaftungsgebiete Damwild - Grenzbeschreibung -

1. Lanz/Gadow:

Ab Wittenberg nach Nord-Westen entlang der Schmaldiemen, weiter entlang der Löcknitz bis vor Lenzen, dann nach Nord-Osten bis Boberow, Mankmuß, Laaslich bis zur Bahnlinie, entlang der Bahnlinie nach Süden bis Wittenberg.

2. Bad Wilsnack:
Ab Glöwen nach Westen bis Roddan, Legde, dann entlang der Karthane bis Wittenberg, weiter nach Norden entlang der Stepenitz bis Perleberg, ab Perleberg an der B 5 nach Süd-Osten bis Kletzke, dann nach Süden bis Glöwen.

3. Hohe-Heide:
Ab A 24/E 26/E 55 Werder/Walsleben nach Westen entlang dem Landgraben, über den Strenker nach Trieplatz, weiter westlich über die Dosse zum Unter-See bei Bantikow, dann nach Norden über Karnzow, Lellichow nach Westen über Bork/Wutike zum Bahnhof Wutike; weiter westlich zur Jäglitz, dann Gemarkungsgrenze Gumtow, Schönhagen, Schrepkow, danach nach Norden bis Kuhdorf; Grenze Kuhdorf-Kuhbier nach Osten, südlich an Pritzwalk vorbei, nord-östliche Richtung über Sadenbeck zur A 24/E 26; die A 24 nach Osten bis Grenze Maulbeerwalde, dann nach Norden, die Kreisgrenze Prignitz/Ostprignitz-Ruppin bis Freyenstein, von Freyenstein süd-östlich nach Wulfersdorf an die A 19/ E 55, dann süd-östlich entlang der A 19/E 55 zur A 24/E 26/E 55 bis Walsleben/Werder zum Landgraben.

4. Ruppiner-Heide:
Ab A 24/E 26/E 55 Walsleben entlang der Autobahn bis Abzweig Hamburg, dann A 19/E 55 bis Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern, nach Osten entlang der Landesgrenze bis zur Kreisgrenze Oberhavel; Ortsverbindungsweg Pelzkuhl-Beerenbusch, ab Beerenbusch auf Kreisgrenze, dann bis Banzendorf nach Süden; ab Kreische nach Westen zum Gudelack-See, Möllensee, nach Süden entlang des Rhin bis Werbellinsee, dann entlang der Bahn nach Alt-Ruppin; nördlich von Neuruppin, Kränzlin-Siedlung nach Darritz-Wahlendorf bis zur A 24.

5. Menz:
Ab Banzendorf, Grenzgraben nach Norden entlang der Kreisgrenze Ostprignitz-Ruppin/Oberhavel bis Feldgrieben, Beerenbusch gerade nach Norden bis zur Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern; weiter entlang der Landesgrenze nach Osten bis Abzweig Kreisgrenze Oberhavel/Uckermark, diese Grenze nach Süden über die Havel bis Marienthal; weiter nach Westen Wentowsee, Neulüdersdorf, Rauschendorf, Mühlenfließ, Banzendorf, Grenzgraben.

6. Templin-Nord:
Ab Haveleck Kreisgrenze Uckermark/Oberhavel nach Norden über Woblitz zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern, danach nord-östlich die Landesgrenze bis Köhnshof/Karlsburg; die Gemarkungsgrenze nach Süden über Jagow, Falkenhagen, Hasselberg, Mühlhof, Sabinenkloster zur B 109 bis Schmachtenhagen, dann östlich zum Unterückersee, an der Ücker entlang bis zum Stierngraben; nach Westen Gemarkungsgrenzen Gerswalde, Herzfelde, dann süd-westlich zum Templin-Kanal, vom Templin-See bis zum Haveleck.

7. Angermünde/Schwedt:
Ab A 11/E 28, AS 8 Pfingstberg nach Norden zum Oberückersee, weiter nach Norden bis Magnushof, dann süd-östliche Gemarkungsgrenze über Bertikow wieder zur A 11, nach Osten bis zum Blumberger Wald; an der Randow nach Norden bis Höhe Schwarze Berge (Landesgrenze); nach Osten entlang der Landesgrenze bis zur polnischen Grenze, an dieser Grenze nach Süden bis zur Oder, an der Wasserstraße nach Süden bis zur Kreisgrenze Barnim/Uckermark; auf der Kreisgrenze nach Westen bis Klein Ziethen, dann entlang der B 198 zur A 11/ E 28; ab AS 9 Joachimsthal der A11 nach Norden, an der A 11 bis Pfingstberg.

8. Schorfheide-Chorin:
Ab Oder-Havel-Kanal nach Norden, Malzer-Kanal, Schnelle Havel, Zehdenick, Havel bis Marienthal; weiter nach Nord-Osten entlang der Havel, dann Templiner See, Templin-Kanal bis vor Herzfelde, nach Osten Richtung Kronhorst, Gerswalde, Flieth und Stierngraben, zur Ücker, südlich zur A 11 Pfingstberg, an der A 11/E 28 nach Süden bis zur AS 9 Joachimsthal; auf die B 198 bis Rosin-See, dann weiter südlich B 2 bis Eberswalde, Finow-Kanal, über den Finow-Kanal nach Westen an den Oder-Havel-Kanal bis zum Malzer-Kanal.

9. Oberbarnim/Märkisch-Oderland:
Ab Werneuchen Gemarkungsgrenze nach Norden, Werneuchen-Ost, Kreisgrenze bis Grüntal, nord-östlich Kreisgrenze Barnim/Märkisch-Oderland bis Falkenberg-Mark, süd-östlich an der Bahnlinie Bad Freienwalde, Wriezen entlang; ab Wriezen Friedländer Strom bis Neufriedland, dann Quappendorf bis B 167; an der Gemarkungsgrenze Neuhardenberg nach Westen über Julianenhof, Reichenberg, Ihlow, Grunow, Gartenstadt, Gielsdorf, Wesendahl, dann nördlich bis Werneuchen.

10. Barnimer-Heide:
Ab Oranienburg den Oder-Havel-Kanal nord-östlich bis zum Finow-Kanal, dann Finow-Kanal bis Niederfinow, Struwenberg, auf die Kreisgrenze Barnim/Märkisch Oderland nach Süd-Westen bis Grüntal, nach Süden bis vor Werneuchen-Ost; auf der Gemarkungsgrenze Willmersdorf, Börnicke nach Westen, nach Norden um Bernau, dann westlich nach Schönow, Schönwalde bis Buchhorst an der A 10/E 55; an der Autobahn entlang bis AS 34 Birkenwerder, entlang der Bahnlinie nach Norden bis Lehnitz, Lehnitz-See, Oder-Havel-Kanal.

11. Oberhavel-Mitte:
Ab Alt-Ruppin Bahn nach Osten bis Werbellinsee, nach Norden den Rhin entlang bis Möllensee, dann östlich nach Klosterheide, Banzendorf, über den Grenzgraben, Mühlenfließ nach Rauschendorf, Neulüdersdorf bis Wentowsee; anschließend nach Süden, Bösenhagen, Hangelsberg, Hoher Timpberg bis Zehdenick; weiter nach Süden die Schnelle Havel bis Liebenwalde, dann Malzer-Kanal süd-westlich über Oder-Havel-Kanal, Havel bis Oranienburg; auf der B 273 Germendorf nach Süden bis zur Autobahn A10/E 26/E 55, entlang der Autobahn nach Westen bis zur Kreisgrenze Oberhavel/Ostprignitz-Ruppin; nach Norden entlang der Kreisgrenze bis Kremmener-Rhin, dann über Bützrhin entlang des Ruppiner Sees bis Alt-Ruppin Bahn.

12. Am Glien:
Ab Landesgrenze Berlin entlang der B 5 bis Wustermark, entlang B 273 auf die Gemarkungsgrenze Bredow zum Havelländischen Großen Hauptkanal; entlang des Kanals bis Utershorst, nach Norden bis Teufelshof, Dreibrück, Sandhorst; ab dort Kreisgrenze bis A 24/E 26/E 55, dann nach Osten bis AD 1/26 Havelland; Gemarkungsgrenze Groß Ziethen, Klein Ziethen, Eichstädt auf die A 10/E 55 bis zum Oder-Havel-Kanal; nach Süden entlang dem Kanal bis Landesgrenze Berlin, entlang der Landesgrenze bis zur B 5 bei Dallgow.

13. Rhinow - Friesack:
Ab Kreisgrenze Blumenaue/Giesenhorst nach Osten bis zum Rhinkanal, entlang des Rhinkanals bis zum großen Schleusengraben; süd-östlich die Kreisgrenze Havelland/Ostprignitz-Ruppin bis zum Doppelgraben, über diesen nach Westen entlang des Havelländischen Großen Hauptkanals auf die Gemarkungsgrenze Kotzen, Ferchesar, Hohennauener See, dann nach Norden über die Gemarkungsgrenze Witzke, Neuwerder bis zur Kreisgrenze bei Blumenaue.

14. Havelland:
Von der Havel über Plaue zur Kreisgrenze Potsdam-Mittelmark/Havelland, dann auf der Kreisgrenze bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg; an dieser Landesgrenze nord-westlich und nördlich bis zur Havel bei Schollene; dann die Havel nach Osten bis Nordend, über den Hohennauener See an den Gemarkungsgrenzen entlang über Ferchesar, Hohes Rott zum Havelländischen Großen Hauptkanal; dann über den Doppelgraben zur Kreisgrenze, weiter bis Dreibrück, dann bis Teufelshof und südlich auf den Havelländischen Großen Hauptkanal, dann nord-westlich am Kanal zum Punkt 28; wieder südlich an der Gemarkungsgrenze in Richtung Berge, Groß Behnitz, Riewendsee, an den Seen entlang nach Radewege, Brilow, Plauerhof wieder zur Havel.

15. Zauche:
Ab Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg bei Schlagenthin/Grenzhof nach Osten, die Kreisgrenze bis Stadtgrenze Brandenburg, dann nach Süden bis Wusterwitz, um den Großen Wusterwitzer See zur Bahnlinie Kirchmöser, entlang der Bahnlinie bei Wilhelmsdorf auf dem Sandforthsgraben nach Süden zur A 2/E 30; an der A 2/E 30 nach Osten bis AD 8/80 Werder, danach an der A 10/E 30/E 55 nach Norden bis AS 6 Phöben; an den Wasserstraßen nach Norden bis Paretz, über den Havelkanal bis zur B 273 (AS 3 Berlin-Spandau); entlang der B 5 zur Landesgrenze Berlin; nach Süden an der Landesgrenze Berlin bis Stadtgrenze Potsdam, entlang der Stadtgrenze bis zur Landesgrenze Berlin, Stahnsdorf, Teltow bis zur B 101; weiter nach Süden entlang der B 101 bis Trebbin, dann westlich entlang der B 246 bis zur Kreisgrenze Potsdam-Mittelmark/Teltow-Fläming, dann süd-westlich bis Buchholz bei Treuenbrietzen, entlang der Bahnlinie bis Treuenbrietzen, ab dort entlang der Nieplitz bis zur Kreisgrenze Lindower-Heide; entlang der Kreisgrenze nach Westen zur Landesgrenze, die Landesgrenze entlang, danach nördlich immer die Landesgrenze entlang bis zum Grenzhof.

16. Baruther Urstromtal:
Ab Gemarkungsgrenze Buchholz bei Treuenbrietzen auf die Kreisgrenze in nord-östlicher Richtung zum Blanken See, Glauer Berge, Großbeuthen, nach Süden bis südlich von Trebbin; weiter nach Osten bis Gadsdorf, Kummersdorf, Klausdorf, Wünsdorf; ab Wünsdorf südlich nach Zesch am See auf die Kreisgrenze Teltow - Fläming/Dahme - Spreewald bis Friedrichshof, dann auf der Kreisgrenze nach Westen bis Mahlsdorf; weiter nördlich Gemarkungsgrenze Kemlitz, Paplitz nach Westen über Birkberge, Stülpe, nach Süden an der Verbindungsstraße, Kreuzung Golmberg, nach Westen Straße nach Heidehof; ab Heidehof nach Norden über Neuhof, südlich von Luckenwalde nach Felgentreu, Zülichendorf, Niebelhorst zur Ecke Buchholz Treuenbrietzen.

17. Märkisch-Buchholz:
Ab Autobahn A 13/E 36/E 55 Punkt Dahme (AS 6 Staakow), nach Norden entlang der Autobahn bis AS 4 Groß Köris, dann weiter nach Norden an der Bahnlinie bis Pätzer - Hinter See, an der Uferlinie bis Ortschaft Pätz, weiter bis B 179 nach Norden zur Kreuzung der B 246; nach Osten entlang der B 246 bis Prieros zum Dahme-Umflut-Kanal; nach Süden entlang des Umflut-Kanals zur Dahme, dann die Dahme bis zum Schnittpunkt A 13/E 36.

18. Lausitz:
Ab Wormlage B 96 auf die Kreisgrenze Elbe-Elster/Oberspreewald-Lausitz entlang der Kreisgrenze nach Norden bis Alteno/Hindenberg, östlich nach Klein Radden, nach Süden auf der Gemarkungsgrenze Lichtenau nach Groß-Lübbenau an die B 115 - A 15/E 36; weiter südlich bis Kreisgrenze Oberspreewald-Lausitz/Spree-Neiße, an der Kreisgrenze nach Norden zum Großen Fließ, dann nach Osten zur Spree bis Maiberg/Hammerstrom; weiter südlich nach Sielow, Cottbus, Ströbitz; B 169 weiter nach Süden, Gemarkungsgrenze Drebkau, Steinitz, Neupetershain nach Westen an die B 169, B 96 Großräschen; von dort nach Freienhufen bis Wormlage.

Weitere Informationen sind der Tabelle 2 in der Anlage 2 zu entnehmen!

Bewirtschaftungsgebiete Muffelwild - Grenzbeschreibung -

1. Lanz:
Ab Lanz den Verbindungsweg nach Gandow, Lenzen, an der B 195 nach Norden, am Rudower See entlang bis Boberow, nach Osten bis Mankmuß, südlicher Verbindungsweg bis Birkholz, Lanz.

2. Hohe-Heide:
Ab Blumenthal den Verbindungsweg Heidelberg, Bölzke entlang, den Weg nördlich bis zur Straße, östlich nach Heiligengrabe, Techow, dann Gemarkungsgrenze Liebenthal nach Süden über Blandikow, Grabow bei Blumenthal nach Blumenthal.

3. Ruppiner-Heide:
Ab Möllensee/Rhin nach Westen bis Tornowsee, nördlich Binenwalde, Zühlen an der Gemarkungsgrenze bis Rheinsberg, nach Osten zum Rhin, nach Süden den Rhin entlang bis zum Möllensee.

4. Zechlin/Menz:
Ab Rheinsberg nach Norden über Zechlinerhütte, Prebelow auf die Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern, von Landesgrenze nach Osten bis Gemarkungsgrenze Menzer- Heide/ Steinförde, südlich nach Dagow/Neuglobsow bis Menz, von Menz den Verbindungsweg bis Rheinsberg.

5. Lychen/Mahlendorf:
Ab Schreibermühle an der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern nach Norden bis zum Carwitzer See, nach Süd-Osten über Thomsdorf, Rosenow, am Haussee entlang bis zur Straße Boitzenburg, weiter in Richtung Süden die Straße nach Klaushagen, Jakobshagen, Luisenfelde, nach Westen über Warthe, Mahlendorf, entlang des Großen Küstrinsees nach Schreibermühle.

6. Blumberger Wald:
Ab Bahnlinie bei Wendemark entlang der Randow bis zur Landesgrenze nach Norden, diese weiter bis zur Gemarkungsgrenze Wartin in östlicher Richtung, dann nach Süden über die Gemarkungsgrenzen Wartin, Casekow, Biesendahlshof, Woltersdorf, Jamikow zur Welse, weiter nach Westen bis zur Bahnlinie.

7. Breitelege:
Ab Oderberg Bahnlinie nach Norden, an der Landstraße bis Lüdersdorf, auf die Gemarkungsgrenze Lunow, Vorwerk Steinberg, an die Hohensaatener Friedrichsthaler Wasserstraße, entlang dieser bis Hohensaaten, danach nach Westen entlang der Alten Oder bis Oderberg.

8. West-Schorfheide:
Ab Groß Schönebeck nord-westlich über Schluft, Uhlenhof zum Döllnfließ, über den Eisergraben bis vor Vogelsang, Verbindungsstraße nach Osten auf die Bahnlinie zu, nach Bergluch, Grunewald, Reiersdorf bis Bebersee, von dort an der B 109 entlang nach Süden bis Groß Schönebeck.

9. Liebenberg:
Ab Dretzsee die Gemarkungsgrenze Löwenberg nach Norden über Neuhäsen, Häsen, Kraatz Siedlung, nach Osten über Hohen Timpberg bis Zehdenick, die Schnelle Havel nach Süden, den Vosskanal bis Liebenwalde, dann Malzer-Kanal, weiter entlang dem Oder-Havel-Kanal süd-westlich bis Malz, ab Malz die Havel bis Fichtengrund, ab Bahnlinie Fichtengrund nord-westlich über Kreuzberg zum Dretzsee.

10. Dreetz - Friesack:
Von B 5 am Rhinkanal nach Westen, entlang des Rhinkanals bis Kreisgrenze Havelland/Ostprignitz-Ruppin, dann nach Norden die Gemarkungsgrenze bis Hohenofen, ab Bahnlinie entlang der Bahn nach Nord-Osten zur B 5, dann über die Gemarkungsgrenzen Barsikow, Vichel, Lentzke, Brunne, Betzin nach Süden auf den kleinen Haupt- und Grenzkanal, weiter nach Westen am Kanal entlang bis zur Bahnlinie, dann nord-westlich bis zum Rhinkanal.

11. Probstheide:
Ab Schönwalde an der B 109 nach Norden bis Wandlitz, dann Richtung Osten an der B 273 bis zum Verbindungsweg Probstheide, Schmetzdorf, AS 15 Bernau, wieder nach Westen von Schönow über Gorinsee nach Schönwalde.

12. Bensdorf:
Ab Wendsee nach Westen, entlang des Elbe-Havel-Kanals zur Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt, an dieser nach Norden bis zum Punkt Grenzhof, Kreisgrenze Havelland/Potsdam-Mittelmark nach Osten bis Neuplaue, dann nach Süden bis zum Elbe-Havel-Kanal; Einstandsgebiet ist länderübergreifend.

13. Siethen:
Ab Gemarkungsgrenze Siethen an der A 10/E 30 nord-östlich bis Struveshof, an der Bahnlinie in Richtung Großbeeren bis zur B 101, entlang der Gemarkungsgrenze zum Mittelgraben, süd-östlich über den Berliner Ring zum Nuthegraben, nach Süden über Kolonie Thyrow an die F 101, auf der Gemarkungsgrenze nach Nord-Westen, über Großbeuthen, Jütchendorf, Gröben bis zur A 10.

14. Raben:
Ab AS 5 Niemegk entlang der A 9/E 51 süd-westlich bis zur Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt, diese dann entlang bis zum Schnittpunkt B 107, diese B 107 nach Norden bis Wiesenburg, dann Gemarkungsgrenze nach Osten über Borne, Belzig, Kranepuhl, Dahnsdorf zur A 9/E 51.

15. Schwenow:
Ab Gemarkungsgrenze Pretschen/Werder entlang der Kreis-grenze Dahme-Spreewald/Oder-Spree nach Westen bis Ecke Münchehofe, nördlich bis zur Ecke Punkt 77, dann auf der Gemarkungsgrenze Groß Eichholz, Kehrigk, Bugk, Wendisch Rietz entlang, wieder südlich über Behrensdorf, Möllendorf, Limsdorf, Schwenow bis zur Ecke Pretschen/Werder.

16. Schlaubetal:
Ab Biegenbrück Oder-Spree-Kanal entlang nach Osten bis Gemarkungsgrenze Rießen, an dieser Grenze nach Süden bis zur Gemarkungsgrenze Fünfeichen, dann nach Osten bis zur B 112, auf der Gemarkungsgrenze um Eisenhüttenstadt, südlich nach Möbiskruge, Kummro, Schwerzko, Kolonie Bornsdorf bis zur Kreisgrenze Oder-Spree/Spree-Neiße, entlang dieser Kreisgrenze nach Westen bis zur Kreisgrenze Dahme-Spreewald; auf der Kreisgrenze Spree-Neiße bleiben bis Bogen bei Jamlitz, dann nach Norden auf den Gemarkungsgrenzen Leeskow, Ullersdorf, Weichendorf, Groß Briesen, Grunow, Mixdorf, wieder westlich über Merz, Ragow, Radinkendorf, nach Norden an der Spree entlang, hinter dem Großen Schwarzberg auf der Gemarkungsgrenze nach Biegenbrück.

17. Guben-Nord:
Ab Gemarkungsgrenze Bärenklau nach Süd-Westen entlang der B 97 nach Preilack, ab da nördlich entlang der Bahnlinie bis Jamlitz/Elisabethhütte, dann die Kreisgrenze Dahme-Spreewald/Spree-Neiße bis zur Kreisgrenze Oder-Spree/Spree-Neiße, entlang dieser Kreisgrenze nach Osten bis zur Gemarkungsgrenze Pinnow, ab dieser Grenze nach Süden über die Gemarkungsgrenze Pinnow, Lübbinchen bis zur B 97 nach Bärenklau.

18. Hohenbuckoer-/Rochauer-Heide:
Ab Brenitz Bahnlinie nach Westen über die Gemarkungsgrenzen Friedersdorf, Hillmersdorf, Frankenhain, Schlieben, Malitschkendorf, Polzen, Jeßnigk, Borken, Bernsdorf, dann weiter nord-westlich entlang der B 101 bis Brandis, dann Gemarkungsgrenze Schönwalde, Ahlsdorf, nach Osten in Richtung Bärwalde, Freywalde, Mehlsdorf, Bollendorf, weiter nördlich bis Rietdorf, wieder östlich nach Zagelsdorf, Schlagsdorf, Falkenberg, Uckro, ab Bahnlinie Uckro nach Süden über Gehren, Walddrehna, weiter immer an der Bahn entlang nach Brenitz.

Weitere Informationen sind der Tabelle 3 in der Anlage 2 zu entnehmen!

Anm.:  Die Anlage 2 wurde nicht aufgenommen.