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Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Weinrecht
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Weinrecht
vom 22. Januar 1996
(GVBl.II/96, [Nr. 09], S.74)
Auf Grund des § 54 Abs. 2 des Weingesetzes vom 8. Juli 1994 (BGBl. I S. 1467) verordnet die Landesregierung:
§ 1
Übertragung von Ermächtigungen
Soweit die Landesregierung auf Grund des Weingesetzes oder der auf Grund des Weingesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigt ist, wird die Ermächtigung auf den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 22. Januar 1996
Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe
Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Edwin Zimmermann