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Verordnung zur Änderung der typisierenden Bezeichnung der Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-Babelsberg

Verordnung zur Änderung der typisierenden Bezeichnung der Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-Babelsberg
vom 4. Juli 2014
(GVBl.II/14, [Nr. 42])

Auf Grund des § 2 Absatz 1 Satz 2 und des § 31 Absatz 1 Satz 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom  28. April 2014 (GVBl. I Nr. 18) verordnet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur:

§ 1 
Änderung der typisierenden Bezeichnung

Die Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-Babelsberg ist mit Inkrafttreten dieser Verordnung Universität.

§ 2 
Fortgeltung bestehender Rechtsvorschriften

Die für Kunsthochschulen und die Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-Babelsberg geltenden Regelungen im Brandenburgischen Hochschulgesetz und in anderen Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften finden auf diese Universität weiterhin Anwendung, bis im Brandenburgischen Hochschulgesetz besondere Bestimmungen getroffen werden.

§ 3 
Promotion

Die Universität hat das Promotionsrecht für den Studiengang Medienwissenschaft.

§ 4 
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2014 in Kraft.

Potsdam, den 4. Juli 2014

Die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst