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Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Apfelbaumrodungsverordnung

Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Apfelbaumrodungsverordnung
vom 3. Juni 1993
(GVBl.II/93, [Nr. 38], S.254)

Auf Grund des § 5 Abs. 2 Satz 2 des Landesorganisationsgesetzes verordnet die Landesregierung:

§ 1

(1) Zuständige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 und des § 3 Abs. 1 und 3 der Verordnung über die Gewährung von Prämien für die Rodung von Apfelbäumen (Apfelbaumrodungsverordnung) vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2439), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Apfelbaumrodungsverordnung vom 30. April 1991 (BGBl. I S. 1058), sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung durchführen.

(2) Die Aufsicht wird durch das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wahrgenommen.

§ 2

(1) Die Landkreise und kreisfreien Städte führen die regelmäßigen Kontrollen gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2604/90 der Kommission vom 7. September 1990 (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) durch Ortsbesichtigung in den einzelnen Betrieben durch.

(2) Die Ergebnisse der Kontrollen sind durch die Landkreise und kreisfreien Städte alljährlich bis zum 1. März dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitzuteilen.

(3) Gemäß § 4 Abs. 2 der Apfelbaumrodungsverordnung unterrichtet das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten alljährlich bis zum 31. Mai das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft über die Kontrollergebnisse.

§ 3

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist befugt, den nach § 1 dieser Verordnung zuständigen Stellen allgemeine Weisungen zu erteilen, um die Durchführung der Aufgaben zu sichern. Ferner können besondere Weisungen erteilt werden, wenn das Verhalten der Landkreise und kreisfreien Städte zur sachgerechten Aufgabenwahrnehmung nicht geeignet erscheint oder überörtliche Interessen gefährdet sind.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 25. April 1992 in Kraft.

Potsdam, den 3. Juni 1993

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Dr. Manfred Stolpe

Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Edwin Zimmermann

Der Minister des Innern
Alwin Ziel