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Verordnung über die Erhöhung des Grundbetrages der Einkommensgrenze bei der Hilfe nach § 37a des Bundessozialhilfegesetzes

Verordnung über die Erhöhung des Grundbetrages der Einkommensgrenze bei der Hilfe nach § 37a des Bundessozialhilfegesetzes
vom 30. Juni 1993
(GVBl.II/93, [Nr. 45], S.304)

Auf Grund des § 2 Abs. 3 und des § 6 des Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes vom 24. Juli 1991 (GVBl. S. 318) verordnet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und im Benehmen mit dem Landtagsausschuß für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen:

§ 1

Für die Hilfe nach § 37 a des Bundessozialhilfegesetzes (Hilfe bei Schwangerschaft oder bei Sterilisation) in Verbindung mit den Nummern 2 und 8 der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 35 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 (BGBl. I S. 820) ist bei der Einkommensgrenze an Stelle des Grundbetrages nach § 79 Abs. 1 der Grundbetrag nach § 81 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes zugrunde zu legen.

§ 2

Mehrkosten, die den örtlichen Trägern der Sozialhilfe durch die Erhöhung des Grundbetrages nach § 1 dieser Verordnung für die Hilfe bei Schwangerschaft entstehen, werden vom Land nach Maßgabe einer Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen erstattet. Die erstattungsfähigen Mehrkosten können pauschaliert werden.

§ 3

Zuständig für die Erstattung der Mehrkosten ist das Landesamt für Soziales und Versorgung. Die Träger der Sozialhilfe teilen dem Landesamt für Soziales und Versorgung jährlich bis zum 15. November die nach Listen erfaßten Zahlungsfälle für das laufende Abrechnungsjahr mit. Zahlungsfälle für die Zeit vom 15. November bis zum 31. Dezember werden jeweils im folgenden Abrechnungszeitraum mitgeteilt. Das Landesamt für Soziales und Versorgung überprüft die Berechtigung der Kostenerstattung.

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 30. Juni 1993

Die Ministerin für Arbeit, Soziales,Gesundheit und Frauen
Dr. Regine Hildebrandt