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Verordnung über die Auflösung der Landesoberbehörde „Landesstelle für Aussiedler“ und der Landeseinrichtung „Ausländeraufnahmeheim“

Verordnung über die Auflösung der Landesoberbehörde „Landesstelle für Aussiedler“ und der Landeseinrichtung „Ausländeraufnahmeheim“
vom 10. Dezember 1996
(GVBl.II/96, [Nr. 41], S.864)

Auf Grund des § 21 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406) verordnet die Landesregierung:

§ 1

Die Landesoberbehörde "Landesstelle für Aussiedler" in Peitz wird aufgelöst.

§ 2

Die Landeseinrichtung "Ausländeraufnahmeheim" in Blumberg wird aufgelöst.

§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

Potsdam, den 10. Dezember 1996

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe

Der Minister des Innern
Alwin Ziel