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Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung von Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Widerspruchszuständigkeitsverordnung MWFK - WidZV MWFK)

Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung von Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Widerspruchszuständigkeitsverordnung MWFK - WidZV MWFK)
vom 9. Januar 1998
(GVBl.II/98, [Nr. 04], S.82)

geändert durch Verordnung vom 17. August 2004
(GVBl.II/04, [Nr. 26], S.684)

Am 16. März 2018 außer Kraft getreten durch Verordnung vom 6. März 2018
(GVBl.II/18, [Nr. 23])

Auf Grund des § 127 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 und des § 127 Abs. 4 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes vom 24. Dezember 1992 (GVBl. I S. 506) verordnet der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur:

§ 1
Befugnis zum Erlaß von Widerspruchsbescheiden

Die Zuständigkeit für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten der Beamten, Ruhestandsbeamten und früheren Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie deren Hinterbliebenen wird auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen, soweit diese die mit dem Widerspruch angegriffene Maßnahme getroffen hat.

§ 2
Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

Die Vertretung des Landes vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird auf die in § 1 bezeichnete Stelle übertragen, soweit diese über den Widerspruch zu entscheiden hat. Satz 1 gilt entsprechend für die Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz nach der Verwaltungsgerichtsordnung.

§ 3
Übergangsvorschrift

Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren verbleibt die Vertretungsbefugnis beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 9. Januar 1998

Der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Steffen Reiche