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Verordnung zur Überführung der Anstellungsverhältnisse der Notaranwärter des Landes Brandenburg in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

Verordnung zur Überführung der Anstellungsverhältnisse der Notaranwärter des Landes Brandenburg in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
vom 17. Februar 1999
(GVBl.II/99, [Nr. 06], S.124)

Am 22. Januar 2015 außer Kraft getreten durch Verordnung vom 6. Januar 2015
(GVBl.II/15, [Nr. 1])

Auf Grund des Artikels 13 Abs. 8 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 31. August 1998 (BGBl. I S. 2585, 2599) in Verbindung mit § 1 Nr. 6 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach der Bundesnotarordnung und dem Beurkundungsgesetz vom 29. Dezember 1998 (GVBl. II 1999 S. 25) verordnet der Minister der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten:

§ 1
Bezeichnung der Beteiligten

Die in dieser Verordnung verwendeten Statusbezeichnungen gelten für Frauen und Männer.

§ 2
Übernahme

Die Notaranwärter, die am 8. September 1998 und am Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis zu der Notarkammer des Landes Brandenburg gestanden haben, werden in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis des Landes Brandenburg übernommen. Sie sind zu Notarassessoren zu ernennen.

§ 3
Verzicht auf Ausschreibung

Die Übernahme in den öffentlich-rechtlichen Notaranwärterdienst des Landes Brandenburg erfolgt unter Verzicht auf die nach § 7 Abs. 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung vorgesehene Ausschreibung.

§ 4
Anrechnung der bisherigen Tätigkeit auf den Anwärterdienst

Die bis zur Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Brandenburg geleistete Tätigkeit als Notaranwärter auf der Grundlage der mit der Notarkammer Brandenburg abgeschlossenen Anstellungsverträge wird auf den dreijährigen Anwärterdienst nach § 7 Abs. 1 der Bundesnotarordnung angerechnet.

§ 5
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 17. Februar 1999

Der Minister der Justiz und für
Bundes- und Europaangelegenheiten
Dr. Hans Otto Bräutigam