Suche

Suche innerhalb der Norm

ARCHIV

Link zur Hilfe-Seite

Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft und die Auflösung des Landesamtes für Ernährung und Landwirtschaft

Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft und die Auflösung des Landesamtes für Ernährung und Landwirtschaft
vom 18. Dezember 2001
(GVBl.I/01, [Nr. 21], S.295)

Am 16. Juli 2010 außer Kraft getreten durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2010
(GVBl.I/10, [Nr. 28])

§ 1

Als Landesoberbehörde nach § 6 des Landesorganisationsgesetzes wird ein Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft errichtet.

§ 2

Das Landesamt für Ernährung und Landwirtschaft wird in das Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft eingegliedert. Der Aufgabenbestand des Landesamtes für Ernährung und Landwirtschaft geht auf das Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft über.

§ 3

Das Landesamt für Ernährung und Landwirtschaft wird aufgelöst.