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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 3. Mai 2000
(GVBl.I/00, [Nr. 4], S.62)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Bonn am 24. Juni 1999 unterzeichneten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 3. Mai 2000

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

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