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Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG)

Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 2004
(GVBl.I/04, [Nr. 17], S.394, Beschl.BVerfG GVBl.I/18 [Nr. 18])

zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2007
(GVBl.I/07, [Nr. 07], S.94)

Am 31. März 2009 außer Kraft getreten durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2008
(GVBl.I/08, [Nr. 17], S.318, 354)

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 außer Kraft
§ 2 außer Kraft
§ 3 außer Kraft
§ 4 außer Kraft
§ 5 außer Kraft
§ 5a außer Kraft

Abschnitt 2
Studium und Lehre

§ 6 außer Kraft
§ 7 außer Kraft
§ 8 außer Kraft
§ 9 außer Kraft
§ 10 außer Kraft
§ 11 außer Kraft
§ 12 außer Kraft
§ 13 außer Kraft
§ 14 außer Kraft
§ 15 außer Kraft
§ 16 außer Kraft

Abschnitt 3
Hochschulgrade, Promotion und Habilitation

§ 17 außer Kraft
§ 18 außer Kraft
§ 19 außer Kraft
§ 20 außer Kraft
§ 20a außer Kraft
§ 21 außer Kraft

Abschnitt 4
Forschung

§ 22 außer Kraft
§ 23 außer Kraft
§ 24 außer Kraft

Abschnitt 5
Zugang zur Hochschule

§ 25 außer Kraft
§ 26 außer Kraft
§ 27 außer Kraft
§ 28 außer Kraft
§ 29 außer Kraft

Abschnitt 6
Studierende

§ 30 außer Kraft
§ 31 außer Kraft

Abschnitt 7
Personal der Hochschule

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 32 außer Kraft

Unterabschnitt 2
Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal

§ 33 außer Kraft
§ 34 außer Kraft
§ 35 außer Kraft
§ 36 Nebentätigkeit
§ 37 außer Kraft
§ 38 außer Kraft
§ 39 außer Kraft
§ 40 außer Kraft
§ 41 außer Kraft
§ 42 außer Kraft
§ 43 außer Kraft
§ 44 (weggefallen)
§ 45 (weggefallen)
§ 46 (weggefallen)
§ 47 (weggefallen)
§ 48 außer Kraft
§ 49 außer Kraft
§ 50 außer Kraft

Unterabschnitt 3
Nebenberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal

§ 51 außer Kraft
§ 52 außer Kraft
§ 53 außer Kraft
§ 54 außer Kraft
§ 55 außer Kraft
§ 56 außer Kraft

Unterabschnitt 4
Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses

§ 57 außer Kraft

Abschnitt 8
Mitgliedschaft und Mitwirkung

§ 58 außer Kraft
§ 59 außer Kraft
§ 60 außer Kraft
§ 61 außer Kraft
§ 62 außer Kraft

Abschnitt 9
Landeshochschulrat; Zentrale Hochschulorgane

§ 63 außer Kraft
§ 64 außer Kraft
§ 65 außer Kraft
§ 66 außer Kraft
§ 67 außer Kraft
§ 68 außer Kraft
§ 69 außer Kraft
§ 70 außer Kraft

Abschnitt 10
Fachbereich

§ 71 außer Kraft
§ 72 außer Kraft
§ 73 außer Kraft
§ 74 außer Kraft

Abschnitt 11
Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten

§ 75 außer Kraft
§ 76 außer Kraft
§ 77 außer Kraft

Abschnitt 12
Anerkennung von Hochschulen und Berufsakademien

§ 78 außer Kraft
§ 79 außer Kraft
§ 80 außer Kraft
§ 81 außer Kraft
§ 81a außer Kraft
§ 81b außer Kraft
§ 81c außer Kraft
§ 81d außer Kraft

Abschnitt 13
Studentenwerke

§ 82 außer Kraft
§ 83 außer Kraft
§ 84 außer Kraft
§ 85 außer Kraft
§ 86 außer Kraft

Abschnitt 14
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 87 außer Kraft
§ 88 außer Kraft
§ 89 außer Kraft
§ 90 (weggefallen)
§ 91außer Kraft


Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich; Bezeichnungen

§ 2
Rechtsstellung; Aufsicht; staatliche Finanzierung

§ 3
Aufgaben

§ 4
Freiheit von Lehre, Forschung und Studium
in Wissenschaft und Kunst

§ 5
Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 5a
Experimentierklausel

Abschnitt 2
Studium und Lehre

§ 6
Ziel des Studiums; Studienreform

§ 7
Evaluation der Lehre

§ 8
Studiengänge

§ 9
Studienordnungen

§ 10
Lehrangebot

§ 11
Studienberatung

§ 12
Prüfungen

§ 13
Prüfungsordnungen für Hochschulprüfungen

§ 14
Einstufungsprüfung; Externenprüfung

§ 15
Hochschulwechsel; Leistungspunktsystem

§ 16
Weiterbildendes Studium

Abschnitt 3
Hochschulgrade, Promotion und Habilitation

§ 17
Hochschulgrade

§ 18
Promotion

§ 19
Habilitation

§ 20
Verleihung und Führung von Graden

§ 20a
Ausländische Hochschulgrade

§ 21
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 4
Forschung

§ 22
Aufgaben und Koordination der Forschung

§ 23
Veröffentlichung von Forschungsergebnissen

§ 24
Forschung mit Mitteln Dritter

Abschnitt 5
Zugang zur Hochschule

§ 25
Allgemeine Voraussetzungen

§ 26
Studienkolleg

§ 27
Ermittlung der Ausbildungskapazität und Festsetzung von Zulassungszahlen

§ 28
Zentrale Vergabe von Studienplätzen; Örtliche Zulassungsbeschränkungen

§ 29
Zulassungshindernisse

Abschnitt 6
Studierende

§ 30
Immatrikulation und Exmatrikulation

§ 31
Ordnungsverstöße; Ordnungsverfahren

Abschnitt 7
Personal der Hochschule

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 32
Dienstliche Zuordnung der Hochschulbediensteten

Unterabschnitt 2
Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal

§ 33
Personalkategorien

§ 34
Dienstrechtliche Sonderregelungen

§ 35
Lehrverpflichtung

 

§ 36
Nebentätigkeit

Hochschulbedienstete sind zur Übernahme einer Nebentätigkeit insoweit verpflichtet, als sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit steht. In einer Rechtsverordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals, die das für die Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung erlässt, wird insbesondere geregelt:

  1. die Genehmigung von Nebentätigkeiten,
  2. die Pflicht zur Anzeige von Nebentätigkeiten,
  3. die Inanspruchnahme von Personal, Einrichtungen, Material und das dafür abzuführende Nutzungsentgelt,
  4. der Nachweis der Einkünfte aus Nebentätigkeit und
  5. die Ablieferungspflicht für Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst.

Das Nutzungsentgelt hat sich nach den der Hochschule entstehenden Kosten zu richten und muss den besonderen Vorteil berücksichtigen, der der oder dem Hochschulbediensteten durch die Inanspruchnahme entsteht.

§ 37
Dienstliche Aufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

§ 38
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

§ 39
Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern

§ 40
Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren

§ 41
Führung der Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“

§ 42
Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen
und Juniorprofessoren

§ 43
Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessorinnen
und Juniorprofessoren

§ 44
(weggefallen)

§ 45
(weggefallen)

§ 46
(weggefallen)

§ 47
(weggefallen)

§ 48
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter

§ 49
Lehrkräfte für besondere Aufgaben

§ 50
Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, Gastdozentinnen und Gastdozenten

Unterabschnitt 3
Nebenberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal

§ 51
Personalkategorien

§ 52
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren,
Professorinnen und Professoren ehrenhalber

§ 53
Privatdozentinnen und Privatdozenten

§ 54
Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren

§ 55
Lehrbeauftragte

§ 56
Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte

Unterabschnitt 4
Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses

§ 57
Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses

Abschnitt 8
Mitgliedschaft und Mitwirkung

§ 58
Mitglieder und Angehörige

§ 59
Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung

§ 60
Wahlen

§ 61
Öffentlichkeit

§ 62
Studierendenschaft

Abschnitt 9
Landeshochschulrat; Zentrale Hochschulorgane

§ 63
Landeshochschulrat

§ 64
Zentrale Hochschulorgane

§ 65
Präsidentin oder Präsident

§ 66
Vizepräsidentin oder Vizepräsident; Präsidialkollegium

§ 67
Senat

§ 68
Kanzlerin oder Kanzler

§ 69
Gleichstellungsbeauftragte

§ 70
Beauftragte oder Beauftragter für Behinderte

Abschnitt 10
Fachbereich

§ 71
Fachbereich; Fakultät

§ 72
Organe; Dekanat

§ 73
Wahl und Aufgaben der Dekanin oder des Dekans

§ 74
Aufgaben des Fachbereichsrats

Abschnitt 11
Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten

§ 75
Aufgaben; Einrichtung; Organisation

§ 76
Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten
für mehrere Hochschulen

§ 77
Hochschulbibliothek

Abschnitt 12
Anerkennung von Hochschulen und Berufsakademien

§ 78
Anerkennung

§ 79
Anerkennungsverfahren

§ 80
Folgen der Anerkennung

§ 81
Verlust der Anerkennung

§ 81a
Berufsakademien

§ 81b
Abschlussbezeichnungen

§ 81c
Verlust der staatlichen Anerkennung

§ 81d
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 13
Studentenwerke

§ 82
Organisation; Rechtsstellung; Aufgaben

§ 83
Verwaltungsrat

§ 84
Geschäftsführerin oder Geschäftsführer

§ 85
Finanzierung

§ 86
Aufsicht

Abschnitt 14
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 87
Überleitung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals

§ 88
Übergangsbestimmungen für bestimmte Dienstverhältnisse

§ 89
Ruhestand von Kanzlerinnen und Kanzlern

§ 90
(weggefallen)

§ 91
(In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten)