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Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG)
Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 2004
(GVBl.I/04, [Nr. 17], S.394, Beschl.BVerfG GVBl.I/18 [Nr. 18])
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2007
(GVBl.I/07, [Nr. 07], S.94)
Am 31. März 2009 außer Kraft getreten durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2008
(GVBl.I/08, [Nr. 17], S.318, 354)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 außer Kraft
§ 2 außer Kraft
§ 3 außer Kraft
§ 4 außer Kraft
§ 5 außer Kraft
§ 5a außer Kraft
Abschnitt 2
Studium und Lehre
§ 6 außer Kraft
§ 7 außer Kraft
§ 8 außer Kraft
§ 9 außer Kraft
§ 10 außer Kraft
§ 11 außer Kraft
§ 12 außer Kraft
§ 13 außer Kraft
§ 14 außer Kraft
§ 15 außer Kraft
§ 16 außer Kraft
Abschnitt 3
Hochschulgrade, Promotion und Habilitation
§ 17 außer Kraft
§ 18 außer Kraft
§ 19 außer Kraft
§ 20 außer Kraft
§ 20a außer Kraft
§ 21 außer Kraft
Abschnitt 4
Forschung
§ 22 außer Kraft
§ 23 außer Kraft
§ 24 außer Kraft
Abschnitt 5
Zugang zur Hochschule
§ 25 außer Kraft
§ 26 außer Kraft
§ 27 außer Kraft
§ 28 außer Kraft
§ 29 außer Kraft
Abschnitt 6
Studierende
§ 30 außer Kraft
§ 31 außer Kraft
Abschnitt 7
Personal der Hochschule
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 2
Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal
§ 33 außer Kraft
§ 34 außer Kraft
§ 35 außer Kraft
§ 36 Nebentätigkeit
§ 37 außer Kraft
§ 38 außer Kraft
§ 39 außer Kraft
§ 40 außer Kraft
§ 41 außer Kraft
§ 42 außer Kraft
§ 43 außer Kraft
§ 44 (weggefallen)
§ 45 (weggefallen)
§ 46 (weggefallen)
§ 47 (weggefallen)
§ 48 außer Kraft
§ 49 außer Kraft
§ 50 außer Kraft
Unterabschnitt 3
Nebenberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal
§ 51 außer Kraft
§ 52 außer Kraft
§ 53 außer Kraft
§ 54 außer Kraft
§ 55 außer Kraft
§ 56 außer Kraft
Unterabschnitt 4
Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
Abschnitt 8
Mitgliedschaft und Mitwirkung
§ 58 außer Kraft
§ 59 außer Kraft
§ 60 außer Kraft
§ 61 außer Kraft
§ 62 außer Kraft
Abschnitt 9
Landeshochschulrat; Zentrale Hochschulorgane
§ 63 außer Kraft
§ 64 außer Kraft
§ 65 außer Kraft
§ 66 außer Kraft
§ 67 außer Kraft
§ 68 außer Kraft
§ 69 außer Kraft
§ 70 außer Kraft
Abschnitt 10
Fachbereich
§ 71 außer Kraft
§ 72 außer Kraft
§ 73 außer Kraft
§ 74 außer Kraft
Abschnitt 11
Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten
§ 75 außer Kraft
§ 76 außer Kraft
§ 77 außer Kraft
Abschnitt 12
Anerkennung von Hochschulen und Berufsakademien
§ 78 außer Kraft
§ 79 außer Kraft
§ 80 außer Kraft
§ 81 außer Kraft
§ 81a außer Kraft
§ 81b außer Kraft
§ 81c außer Kraft
§ 81d außer Kraft
Abschnitt 13
Studentenwerke
§ 82 außer Kraft
§ 83 außer Kraft
§ 84 außer Kraft
§ 85 außer Kraft
§ 86 außer Kraft
Abschnitt 14
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 87 außer Kraft
§ 88 außer Kraft
§ 89 außer Kraft
§ 90 (weggefallen)
§ 91außer Kraft
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Geltungsbereich; Bezeichnungen
§ 2
Rechtsstellung; Aufsicht; staatliche Finanzierung
§ 3
Aufgaben
§ 4
Freiheit von Lehre, Forschung und Studium
in Wissenschaft und Kunst
§ 5
Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 5a
Experimentierklausel
Abschnitt 2
Studium und Lehre
§ 6
Ziel des Studiums; Studienreform
§ 7
Evaluation der Lehre
§ 8
Studiengänge
§ 9
Studienordnungen
§ 10
Lehrangebot
§ 11
Studienberatung
§ 12
Prüfungen
§ 13
Prüfungsordnungen für Hochschulprüfungen
§ 14
Einstufungsprüfung; Externenprüfung
§ 15
Hochschulwechsel; Leistungspunktsystem
§ 16
Weiterbildendes Studium
Abschnitt 3
Hochschulgrade, Promotion und Habilitation
§ 17
Hochschulgrade
§ 18
Promotion
§ 19
Habilitation
§ 20
Verleihung und Führung von Graden
§ 20a
Ausländische Hochschulgrade
§ 21
Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 4
Forschung
§ 22
Aufgaben und Koordination der Forschung
§ 23
Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
§ 24
Forschung mit Mitteln Dritter
Abschnitt 5
Zugang zur Hochschule
§ 25
Allgemeine Voraussetzungen
§ 26
Studienkolleg
§ 27
Ermittlung der Ausbildungskapazität und Festsetzung von Zulassungszahlen
§ 28
Zentrale Vergabe von Studienplätzen; Örtliche
Zulassungsbeschränkungen
§ 29
Zulassungshindernisse
Abschnitt 6
Studierende
§ 30
Immatrikulation und Exmatrikulation
§ 31
Ordnungsverstöße; Ordnungsverfahren
Abschnitt 7
Personal der Hochschule
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 32
Dienstliche Zuordnung der Hochschulbediensteten
Unterabschnitt 2
Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal
§ 33
Personalkategorien
§ 34
Dienstrechtliche Sonderregelungen
§ 35
Lehrverpflichtung
§ 36
Nebentätigkeit
Hochschulbedienstete sind zur Übernahme einer Nebentätigkeit insoweit verpflichtet, als sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit steht. In einer Rechtsverordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals, die das für die Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung erlässt, wird insbesondere geregelt:
- die Genehmigung von Nebentätigkeiten,
- die Pflicht zur Anzeige von Nebentätigkeiten,
- die Inanspruchnahme von Personal, Einrichtungen, Material und das dafür abzuführende Nutzungsentgelt,
- der Nachweis der Einkünfte aus Nebentätigkeit und
- die Ablieferungspflicht für Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst.
Das Nutzungsentgelt hat sich nach den der Hochschule entstehenden Kosten zu richten und muss den besonderen Vorteil berücksichtigen, der der oder dem Hochschulbediensteten durch die Inanspruchnahme entsteht.
§ 37
Dienstliche Aufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 38
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
§ 39
Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern
§ 40
Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren
§ 41
Führung der Bezeichnung Professorin oder Professor
§ 42
Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen
und Juniorprofessoren
§ 43
Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessorinnen
und Juniorprofessoren
§ 44
(weggefallen)
§ 45
(weggefallen)
§ 46
(weggefallen)
§ 47
(weggefallen)
§ 48
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
§ 49
Lehrkräfte für besondere Aufgaben
§ 50
Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, Gastdozentinnen und Gastdozenten
Unterabschnitt 3
Nebenberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal
§ 51
Personalkategorien
§ 52
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren,
Professorinnen und Professoren ehrenhalber
§ 53
Privatdozentinnen und Privatdozenten
§ 54
Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren
§ 55
Lehrbeauftragte
§ 56
Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte
Unterabschnitt 4
Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
§ 57
Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
Abschnitt 8
Mitgliedschaft und Mitwirkung
§ 58
Mitglieder und Angehörige
§ 59
Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung
§ 60
Wahlen
§ 61
Öffentlichkeit
§ 62
Studierendenschaft
Abschnitt 9
Landeshochschulrat; Zentrale Hochschulorgane
§ 63
Landeshochschulrat
§ 64
Zentrale Hochschulorgane
§ 65
Präsidentin oder Präsident