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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
vom 23. November 2005
(GVBl.I/05, [Nr. 20], S.254)

Dem am 2. Juni 2005 in Dresden unterzeichneten Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

zum Staatsvertrag