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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk”

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk”
vom 26. November 1998
(GVBl.I/98, [Nr. 15], S.220)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Schleife am 28. August 1998 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der "Stiftung für das sorbische Volk" wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 16 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.

Potsdam, den 26. November 1998

Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich


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