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Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
vom 22. April 1993
(GVBl.I/93, [Nr. 09], S.158)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 13. Dezember 1991 unterzeichneten Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.

Potsdam, den 22. April 1993

Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich

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